Aufreger: Villingendorfer Gemeinderat nicht einverstanden

Villingendorf. Auf der Nase herumtanzen will sich der Villingendorfer Gemeinderat nicht lassen. Er verweigerte die Zustimmung zu einer nachträglich vorgenommenen Betrachtungsweise eines Bauvorhabens.

Um was dreht es sich? Bei dem 2008/2009 errichteten Mehrfamiliengebäude wurden bei der Bauabnahme Veränderungen in der Ausführung im Dachgeschoss festgestellt. Die Bauherrschaft hat auf Verlangen der Baurechtsbehörde die Bauunterlagen zur veränderte Bauausführung zur Nachgenehmigung vorgelegt.

Durch die veränderte Bauweise wurde aus dem zunächst vorgesehenen zweigeschossigen baurechtlich ein dreigeschossiges Gebäude. Laut Bebauungsplan sind drei Geschosse nur zulässig, wenn die festgesetzte Firsthöhe und Geschossflächenzahl eingehalten wird. Die Firsthöhe ist mit dem Gebäude unverändert eingehalten. Bei der Geschossfläche hat sich durch die höhere Wohnfläche im Dachgeschoss eine Überschreitung ergeben.

Um das Vorhaben über eine Nachgenehmigung zu legitimieren, wurden die Grundstücke Rottweiler Straße 12, Rottweiler Straße 12/1, Rottweiler Straße 12/2 und Uhlandstraße 1 über eine Baulast baurechtlich zusammengefasst und dabei als Einheit bewertet. Nun seien die Vorgaben zur Geschossfläche eingehalten. Die Baurechtsbehörde gehe grundsätzlich von einer Genehmigungsfähigkeit aus.

Mehrere Gemeinderäte waren verwundert über diese nachträgliche Form der Genehmigung eines bereits fertigen Gebäudes, das abweichend von der genehmigten Planfassung gebaut worden sei. Dies stelle nicht die gängige Praxis dar. Seitens der Baurechtsbehörde sollten die Möglichkeiten zur Sanktionierung einer solchen Vorgehensweise geprüft werden.