Wieviel Geld für den Einsatz eines Fahrzeugs fließt, ist jetzt landesweit festgelegt. Symbolfoto: © Jennewein Photo – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Satzungsänderung: Innenministerium legt einheitliche "Tarife" fest / Kämmerer zeigt sich erleichtert

Villingendorf (ans). Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung innerhalb der Villingendorfer Feuerwehrsatzung wurde vom Gemeinderat in jüngster Sitzung neu gefasst.

Das Innenministerium wurde im Rahmen einer Änderung des Feuerwehrgesetzes ermächtigt, Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge einheitlich für alle Gemeinden verbindlich festzulegen, erläuterte Kämmerer Michael Hardtmann die Hintergründe. Nicht davon betroffen sind allerdings Pflichteinsätze.

In der Vergangenheit musste jede Gemeinde die Kalkulation für die Feuerwehrfahrzeuge selbst festlegen. Mit der einheitlichen Festlegung entfalle für die Gemeinde ein erheblicher Aufwand, lobte der Kämmerer die Änderung des F euerwehrgesetzes. Für den Einsatz des Mannschaftstransportwagens werden 20 Euro erhoben, für den Mannschaftstransportwagen in Kombination mit Tragkraftspritzenanhänger 43 Euro, für ein mittleres Löschfahrzeug 83 Euro und das Löschgruppenfahrzeug 120 Euro. Lediglich die Kalkulations-Kosten für die Einsatzkräfte liegen nach wie vor in den Händen der Gemeinden. Die Grundlagenberechnung für die Kalkulation legte Hardtmann den Räten vor. Danach ergebe sich für Villingendorf ein Kostenersatz für Feuerwehrangehörige von 15,30 Euro pro Stunde. Für die Brandsicherheitswache 13,30 Euro pro Stunde. Die Feuerwehrsatzung für Villingendorf tritt am 1. Februar in Kraft.