Drazen D. hat die Trennung der Lebensgefährtin nicht akzeptiert
Der Tat vorausgegangen war laut Anklage im Februar 2017 die Trennung der damaligen Lebensgefährtin von Drazen D. Beide waren Eltern des bei der Tat getöteten, im Jahr 2011 geborenen Sohnes, der nach der Trennung bei seiner Mutter blieb. "Die Trennung wurde von dem Angeschuldigten nicht akzeptiert", so die Staatsanwaltschaft. Drazen D. soll seine frühere Lebensgefährtin in der Folgezeit mehrfach bedroht haben. Eine vor dem Amtsgericht Tuttlingen geschlossene Vereinbarung, die ein Annäherungsverbot des Beschudligten an seine bisherige Familie enthielt, soll von diesem nicht eingehalten worden sein.
Nachdem der 40-Jährige das Repetiergewehr im August 2017 nach Deutschland gebracht hatte, hat er sich laut Anklage am Abend des 14. September zu dem Wohnhaus in Villingendorf begeben, in dem seine frühere Lebensgefährtin mit ihrem jetzigen Partner und ihrem Sohn lebte. Nach den Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass der Angeschuldigte auf der Terrasse der Wohnung auf die Mutter seines Sohnes, deren neuen 34 Jahre alten Lebensgefährten sowie dessen 29-jährige Cousine traf. Drazen D. soll dann unmittelbar auf den Lebengefährten – der Mieter der Wohung war – und auf dessen Cousine sowie seinen sechsjährigen Sohn mehrere Schüsse abgegeben haben.
Der neue Lebensgefährte seiner Ex-Partnerin und der Sohn starben aufgrund der schweren Schussverletzungen unmittelbar am Tatort, die angegriffene junge Frau konnte von den herbeigerufenen Rettungskräften noch ins Krankenhaus gebracht werden, wo sie ebenfalls noch am 14. September starb.
Die Anklage erfolgte nun wegen Mord in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz. "Nach den Ermittlungen ist von dem Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen auszugehen", schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
Drazen D. war, nachdem er am Tatabend geflüchtet war, am Nachmittag des 19. September in Rottweil-Neufra vorläufig festgenommen worden. Hinweise aus der Bevölkerung hatten zu seiner Festnahme durch eine Streife des Polizeireviers Rottweils geführt. Das Gewehr hatte er in einer Tüte bei sich.
Prozessbeginn noch im März ist wegen der Vielzahl der Beteiligten unwahrscheinlich
Aufgrund des vom Amtsgericht Rottweil erlassenen Haftbefehls befindet er sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Die Anklage wird Drazen D. nun zugestellt, dieser hat dann eine mehrwöchige Frist, um sich dazu zu äußern. Wann der Prozess gegen den 40-Jährigen beginnen könnte, kann der Pressesprecher des Landgerichts Rottweil, Thomas Geiger, noch nicht sagen. Angesichts der Vielzahl von Beteiligten werde es schwierig, einen Termin innerhalb der angestrebten Sechsmonatsfrist – nach der das Oberlandesgericht dann die U-Haft prüfen wird – anzusetzen. Unter dem Druck der Inhaftierung werde in jedem Fall versucht, möglichst "zeitnah" zu verhandeln.
Während Drazen D. auf seinen Prozess wartet, versucht seine ehemalige Lebensgefährtin, die Trauer um ihre Liebsten zu verarbeiten. Die drei Getöteten sind nebeneinander begraben worden.
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.