Bauvorhaben: Spezielles Kinderspielhaus

Villingendorf (ans). Ein Kinderspielhaus auf Stelzen zwischen zwei Wohngebäuden anzugliedern, ist das "undurchsichtig"? Für Karl Heinz Wachter zumindest dann, wenn für das Kinderspielhaus ein Aufenthaltsraum und ein Duschbad beantragt wird. So vorgestellt im Villingendorfer Gemeinderat von Hauptamtsleiter Armin Mei.

Ob dies notwendig und im Zusammenhang zu sehen sei, stellte sich auch für Martin Schwellinger als "befremdlich" heraus. Die Fragestellung des Bauherrn bezog sich auf die planungsrechtliche Zulässigkeit, die Lage, da das Vorhaben außerhalb der Baugrenze umgesetzt werden soll, auf die Dachform, ein Pultdach mit 16 Grad Neigung, und die Konstruktion, da das Stelzenhaus drei Meter über dem Boden schweben soll.

Für die Lage außerhalb der Baugrenzen, so Mei, wären Befreiungen notwendig, die zu erteilen dem Rat sichtlich schwer fielen. Bis auf Sandra Mei, die das Vorhaben als unbedenklich einstufte. Gartenhäuser würden normalerweise nicht mal angefragt, und es sei nicht zu erkennen, dass das Vorhaben zwischen den beiden Häusern herausrage, argumentierte sie. Auch der Bauherr selbst, dem im Gemeinderat Rederecht erteilt wurde, bestätigte, dass das Haus trotz Stelzen "deutlich niedriger liege als die Umgebungsbebauung".

Ein Pultdach sei gewählt worden, weil es preiswert sei, und die südliche Ausrichtung des Vorhabens, damit eventuell eine Photovoltaikanlage installiert werden könne. Ein Nebengebäude mit Duschraum zu verwirklichen, sei eine Investition in die Zukunft. Seien die Kinder groß, bestehe so die Möglichkeit der Nachnutzung als Büro.

Eine Entscheidung ist nun in der kommenden Sitzung des Gremiums vorgesehen.