Wenn das Geld für Wärme nicht reicht. Foto: © JackF – stock.adobe.com

Und irgendwann geht das Licht aus: Stadtwerke haben ein "Mahntelefon".

Villingen-Schwenningen - Sie sitzt bei Kerzenlicht und dick eingemummt in ihrer Wohnung. Trotz diverser Mahnungen hat sie die Stromkosten nicht begleichen. Stromsperrungen oder die Androhung einer solchen Maßnahme kommen auch in VS vor.

Luitgard Schmieder ist eine der Ersten, die davon erfährt, wenn Energieversorger ihren Kunden mit Stromsperrungen drohen oder bereits den Strom abgestellt haben. Die Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werks Schwarzwald-Baar leitet die Sozial- und Lebensberatung und ist auch für die Schuldnerberatung zuständig. "Mindestens einmal im Monat hat das Beratungsteam des Diakonischen Werkes mit diesem Thema zu tun", erklärt sie im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten.

Die erfahrene Mitarbeiterin des Diakonischen Werks kennt auch die Hintergründe für die Zahlungsrückstände: "Entweder die Betroffenen haben durch unvorhergesehene Zahlungen und Engpässe kein Geld mehr übrig oder aber sie setzen eben nicht die richtigen Prioritäten. Eine Schieflage ist schneller da, als man denkt". Ihr gegenüber sitzen nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch Menschen, die in die Privatinsolvenz geschlittert sind oder mitten in einem Zwangsvollstreckungs-Prozess stecken.

Und es sind nicht nur Familien, sondern auch Alleinstehende und Menschen, "die sich dafür schämen, dass sie in eine solche Notlage geraten sind". Schmieder sieht beide Seiten: Sie zeigt zwar Hilfen auf, wie Betroffene dem Teufelskreis entrinnen können, spricht aber auch Klartext: "Die Leute müssen auch lernen, den Nebenkosten den Vorrang zu geben."

Energieversorger wie die Stadtwerke Villingen-Schwenningen wollen nicht nur der knallharte Eintreiber von ausstehenden Nebenkosten-Abrechnungen sein. "Die SVS unterstützt hilfsbedürftige Kunden bestmöglich", heißt es von Pressesprecherin Susanna Kurz. Über die Anzahl der betroffenen Kunden möchte sie keine Angaben machen, dann schon eher zu den Kriterien einer Stromsperrung.

"Es verstreicht über ein Monat, bis die Stadtwerke Villingen-Schwenningen einem säumigen Kunden den Strom abstellt." Vor diesem äußersten Mittel stünden vier andere Schritte bevor. Die Stadtwerke räumen Kunden eine angemessene Frist ein, bevor die Mahnungen verschickt werden. Nach deren Ablauf werde die Sperrankündigung versendet. Mit einer weiteren Frist. Sollten Kunden der Forderung nicht nachkommen, bekommen sie einen Anruf von der SVS, das so genannte "Mahntelefon" komme zum Einsatz.

"Wir sprechen mit Kunden, ob und wo es eine gemeinsame Lösung geben kann. Erst wenn diese Schritte keinen Erfolg zeigen, wird die Energieversorgung eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn der Kunde seine ausstehenden Beträge beglichen hat." Sofern es der Kunde mit Zahlungsschwierigkeiten wünsche, setzen sich die Mitarbeiter der SVS auch mit sozialen Einrichtungen in Verbindung: "Eine Sperrung ist der absolut letzte Schritt."

Manche Mieter müssen sich warm anziehen

In den meisten Fällen kommen die SVS-Kunden spätestens mit der Sperrankündigung der Zahlungsaufforderung nach und wenden die drohende Sperrung damit ab, so die Erfahrungen von Susanna Kurz. Als Energieversorger sei die SVS prinzipiell berechtigt, die Versorgung mit Strom einzustellen, wenn die offenen Beträge des Kunden die Grenze von 100 Euro überschreiten.

Axel Rieger vom Mieterbund VS kennt noch andere Gründe, warum sich manche Mieter warm anziehen müssen.. "Da hat der Vermieter eben kein Öl gekauft und die Leute sitzen in der Kälte", erzählt der Geschäftsführer. Falls dieser Kauf in der Verantwortung des Wohnungseigentümers liege. Mitunter haben es Rieger und seine Mitstreiter auch mit nicht oder nur schlecht funktionierenden Heizanlagen zu tun. Doch öfters reiche ein Brief aus, um auf den Mangel hinzuweisen, berichtet er aus dem Beratungs-Alltag. Eher selten brauche es härtere Bandagen, damit Vermieter ihren Verpflichtungen nachgehen.