Waffen und Orden, Elfenbein, Schildkrötenpanzer und ein Schlangenlederportemonnaie: Der Zoll entdeckte auf dem Flohmarkt in Schwenningen mehrere Verstöße. Foto: Zoll

Beamte entdecken zahlreiche Verstöße auf Flohmarkt, auch gegen das Waffengesetz.

Villingen-Schwenningen - Am Wochenende haben Zöllner des Hauptzollamts Singen auf dem Flohmarkt auf dem Schwenninger Messegelände Verstöße gegen das Waffengesetz und Washingtoner Artenschutzabkommen festgestellt.

Der Flohmarkt wirkt grenzüberschreitend wie ein Magnet auf tausende von Menschen. So auch wieder in diesem Jahr. Die Zöllner mischten sich unter die große Schar der Besucher, um wachsam nach verbotenen Waren Ausschau zu halten, denn nicht jedes Erbstück oder jeder Dachbodenfund darf auf einem Flohmarkt verkauft werden. Es gilt zum Beispiel die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten.

Die Zöllner wurden auch diesmal wieder an mehreren Ständen fündig und stellten vorrangig Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Washingtoner Artenschutzabkommen fest. Neben diversen Schmuckstücken aus Elfenbein, einem Schildkrötenpanzer sowie einem Geldbeutel aus Schlangenleder wurden auch zahlreiche Waffen gefunden, deren Verkauf auf öffentlichen Märkten nicht erlaubt oder deren Besitz sogar generell verboten ist. So wurden bei einem 62-Jährigen zwei Bajonette, ein Kampfmesser und vier Orden oder Abzeichen der ehemaligen Wehrmacht gefunden.

Wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz und das Bundesnaturschutzgesetz wurden gegen sieben Personen Strafverfahren eingeleitet. Möglicherweise, so der Zoll, schließt sich in einem Fall noch ein Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an. Die Waffen und Orden, das Elfenbein, der Schildkrötenpanzer und das Schlangenlederportemonnaie wurden beschlagnahmt. Die Flohmarktverkäufer haben nun allesamt mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu rechnen.