Wurde die Frau vergewaltigt oder nicht? Ein Gutachten soll Klarheit bringen. (Symbolbild) Foto: © Tiko – stock.adobe.com

Prozess unterbochen. 32-Jährige soll psychische Probleme haben. Gutachten soll Klarheit bringen.

VS-Villingen/Konstanz - Im Prozess um die besonders schwere Vergewaltigung einer 32-jährigen Frau aus Villingen durch ihren 28-Jährigen ehemaligen Lebensgefährten am Landgericht Konstanz wurde die Beweisaufnahme für weitere drei Wochen unterbrochen. Ein vom Verteidiger des Angeklagten kurzfristig beantragtes aussagepsychologisches Gutachten über die 32-jährige Geschädigte lag noch nicht vollständig vor.

Früherer Lebensgefährte vernommen

Wie berichtet, behauptet die Frau, der Angeklagte habe sie im März vorigen Jahres unter Bedrohung mit einem Steakmesser innerhalb von vier Stunden vier Mal vergewaltigt. Bevor die sachverständige Psychologin eine kurze Stellungnahme abgab, wurde ein früherer Lebensgefährte der Frau, mit dem sie zwei Kinder hat, als Zeuge vernommen.

Während der Angeklagte jetzt wegen seiner guten Sprachkenntnisse auf einen Dolmetscher verzichten konnte, erschien der 41-jährige, aus Indien stammende Zeuge mit einem Übersetzer. Trotzdem gestaltete sich seine Befragung schwierig.

Auch ihn hatte die Frau im Jahr 2014 wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung nach der Trennung angezeigt. Ein Jahr später wurde er in zweiter Instanz wegen der Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dass er damals, nachdem man bereits getrennt war, auch versucht haben soll, sich ihr sexuell zu nähern, bestritt der 41-Jährige auch jetzt noch vehement. Seine Beziehung zu der Frau beschrieb er als "normal". Erst als man ihm vorhielt, dass auch zu seiner Zeit die Polizei wohl öfter gerufen werden musste, meinte er: "Ja, Streit gab es."

Zur Beziehung der Mutter seiner Kinder zu dem Angeklagten befragt, erklärte er, dieser habe ihn einige Male angerufen. Er habe über Probleme mit der psychisch labilen Frau berichtet und ihn um Rat befragt.

Sie benötigt dringend weitere Informationen

Nach der nicht öffentlichen Vernehmung der 32-Jährigen am ersten Prozesstag hatte der Verteidiger des Angeklagten eine psychologische Begutachtung der Frau beantragt. Inzwischen hat eine Sachverständige die Frau genauer inspiziert.

Zu einem vollständigen Gutachten benötige sie aber dringend weitere Informationen, erklärte sie jetzt. Das Gericht vertagte sich auf Ende des Monats.