Um die Straßen in den beiden großen Stadtteilen und den Ortschaften von Schnee zu befreien, sind die Mitarbeiter der Technischen Dienste mit 25 Großfahrzeugen im Einsatz. Zudem sind sie mit Schmalspurgeräten und in Handkolonnen unterwegs. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Bauhof: Bei Schnee und Eis ist die Nacht um 3 Uhr zu Ende / Riesiges Straßennetz der Stadt

Um 3 Uhr ist derzeit die Nacht für fast die Hälfte der Mitarbeiter der Technischen Dienste Villingen-Schwenningen (TDVS) zu Ende: Der Winter hat die Doppelstadt im Griff, rund 75 Mitarbeiter rücken aus, um die Straßen vom Schnee zu befreien.

Villingen-Schwenningen. Die Fäden laufen bei den beiden Einsatzleitern Hermann Obergfell und Thomas Knapp zusammen, die bereits im Herbst das Konzept für den Räum- und Streudienst im Detail für die beiden großen Stadtteile und die Ortschaften planen. Ab Anfang November stehe die Bereitschaft parat. 17 Mal seien in diesem Winter bereits alle Mitarbeiter gefragt gewesen, weitere 13 Mal sei ein Teil des Teams wegen Glatteis und überfrierender Nässe zum Streuen unterwegs gewesen, erklärt Knapp, der für Schwenningen zuständig ist. Ansprechpartner für Villingen ist Obergfell.

Zwei von sieben Meistern aus dem Bereitschaftsleiterteam seien bei winterlichem Wetter jede Nacht ab 2 Uhr rund eineinhalb Stunden mit dem Auto im ganzen Stadtgebiet auf Tour, um zu entscheiden, ob und wenn ja auf welchen Straßen zu streuen und zu räumen oder ein Volleinsatz der gesamten Bereitschaft erforderlich sei, erläutert Obergfell. "Dann alarmieren wir je nach Bedarf die Mitarbeiter", schildert Knapp den Ablauf. Froh sind er und sein Kollege, dass die TDVS seit ein paar Jahren über ein modernes Alarmierungssystem verfügt. Noch gut haben die beiden die Zeiten im Gedächtnis, als jeder 40 Mitarbeiter anrufen musste. Inzwischen können die beiden am Computer sehen, ob die Mitarbeiter auf den Aufruf reagiert haben und einsatzbereit sind.

Am Bauhof angekommen, habe sie einen festen Platz im Team: Den ganzen Winter über sei jeder Fahrer für seinen Einsatzwagen verantwortlich, ob Groß- oder Schmalspurfahrzeug, erläutert Obergfell. Vor der Saison gebe es eine theoretische und eine praktische Einweisung in die Fahrzeuge und deren Umrüstung für den Winterdienst mit Schneepflug und Streuvorrichtung, zudem sei an weitere Schulungen und Trainingseinheiten gedacht. Denn es sei eine große Verantwortung, gerade die tonnenschweren Räum- und Streufahrzeuge durch die Straßen zu lenken, stellt Knapp fest.

Die Routen seien genau festgelegt. "Oberste Priorität haben der Nordbogen und die Klinikstraße", unterstreicht er. Zudem gelte es, zunächst viel befahrene Straßen, Bus- und Gefällstrecken sowie Fußgängerzonen zu räumen. Diese Prioritätenliste sei mit dem städtischen Bauamt abgesprochen. Wenn es dann so stark schneie wie in den vergangenen Tagen, könne es durchaus sein, dass ein Fahrer die Hauptverkehrswege zwei Mal vom Schnee befreien muss, bevor er dann die kleineren Straßen in Angriff nehme, bittet Obergfell um Verständnis, dass seine Mannschaft nicht immer sofort überall zur Stelle sein kann. Immerhin sei der Bauhof für ein Netz von 460 Kilometern im Stadtgebiet zuständig – verantwortlich für Land- und Kreisstraßen sei die Straßenmeisterei des Landratsamts. Einige Aufgaben habe die TDVS jedoch vergeben, gerade in den Ortschaften seien Fremdfirmen mit dem Räumdienst beauftragt.

Bei einem Volleinsatz mit allen Kräften seien in Schwenningen 40 und in Villingen 35 Mitarbeiter auf den Beinen. In diesem Fall machten sich 25 Großfahrzeuge und 15 Schmalspurfahrzeuge für Rad- und Fußwege sowie Parkplätze auf den Weg. Zudem gebe es elf Handkolonnen mit drei bis vier Männern, die Treppen, Bushaltestellen oder die Standorte von Parkautomaten und Wertstoffcontainern freischippen, nennt Obergfell einige Zahlen. Zwischen 120 und 140 Tonnen Streusalz seien an einem Tag notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Mit rund viereinhalb Tonnen Splitt und Salz seien die Kolonnen ausgestattet. Auf den Straßen könne der Bauhof nicht auf Salz verzichten, stellt Knapp klar. Gelte es doch bei eisigen Temperaturen, gegen Eis und überfrierende Nässe vorzugehen. Und gerade Brücken seien eine besondere Gefahrenquelle. Zumal Splitt nicht lange auf der Straße liegenbleibe. Die Fahrer seien aber sehr verantwortungsbewusst im Umgang mit dem Salz und könnten durch ihre Erfahrung die Menge vom Fahrzeug aus genau steuern.

Bis zu acht Sunden und länger kann sich die Schicht für die Fahrzeugbesatzungen hinziehen. Erst um 21 Uhr endet der Räumdienst. Sieben Tage dauert die Bereitschaft im Winter. Dann folgt eine Woche mit dem üblichen Tagesgeschäft im Bauhof, in der die anderen Mitarbeiter raus müssen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass manche tagsüber den Kollegen beim Schneeräumen helfen.

"Der Winterdienst ist ein heißes Ge schäft", bringt es Obergfell auf den Punkt. Besonders bei den ersten heftigen Schneefällen, wenn jedes Jahr aufs Neue die meisten Beschwerden der Bürger eingehen. Doch schnell spiele sich alles ein. Auch bei den Mitarbeitern stellt sich wohl bald Routine ein, dass mitten in der Nacht der Alarm losgeht und sie um 3 Uhr zum Dienst antreten.

Wenn der erste Schnee fällt, verwandelt er die Stadt zwar einerseits in eine schöne Winterwelt, auf Eigentümer und Besitzer von Grundstücken kommt dann aber auch die Räum- und Streupflicht wieder zu. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung an die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. Diese resultiert aus der städtischen Satzung, die auf der Webseite unter www.villingen-schwenningen.de unter Ortsrecht nachzulesen ist. Anlieger im Sinne der Satzung sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht gilt auch für Anwohner, deren Grundstücke von der Straße durch eine unbebaute städtische Fläche getrennt sind, wenn der Abstand nicht mehr als zehn Meter beträgt. Die Reinigungspflicht beinhaltet vor allem die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen und darf weder auf andere Grundstücke noch im öffentlichen Raum entsorgt werden. Darüber hinaus sind die Straßenanlieger zur Räumung der Gehwege oder ähnlicher Flächen von Schnee oder Eis verpflichtet. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind zu gewährleisten – insbesondere ein Begegnungsverkehr muss möglich sein. Eine durchgängige Benutzbarkeit der Flächen – zum Beispiel an Grundstücksgrenzen oder Einmündungen – ist ebenfalls zu gewährleisten. Nach Einsetzen von Tauwetter sind die Straßenrinnen und -einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Flächen von den Straßenanliegern rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt von Fußgängern gefahrlos benutzt werden können. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr, geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf ist unverzüglich – gegebenenfalls auch wiederholt – zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Satzungsverpflichtungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.