Was eigentlich als gemütliche Wanderung gedacht war, hat nun ein Nachspiel vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: bikeriderlondon/ Shutterstock

Schnaps abgelehnt, Prügel bezogen: Zwei alkoholisierte Männer geraten an Vatertag aneinander. Jetzt Verhandlung.

VS-Schwenningen - Schlägerei statt Wanderung: Am "Vatertag" vergangenen Jahres gerieten alkoholisierte junge Männer in Schwenningen aneinander.

Laut Aktenlage traktierte ein Duo einen Altersgenossen, der Geschädigte zog sich Prellungen und zwei große Hämatome am Kopf zu. In einer Gaststätte stieg der Promillepegel zeitig und bei manchen schnell, zur körperlichen Auseinandersetzung kam es schließlich auf der Straße. Ein verweigerter Schnaps soll zum Stein des Anstoßes geworden sein, der geschädigte 21-Jährige goss den hochprozentigen "Kurzen" weg, das behagte einem der nun ins Villinger Amtsgericht zitierten Angeklagten gar nicht. "Er hätte ja sagen können, dass er nichts mehr möchte, jedes Getränk kostet schließlich Geld", so seine Einlassung.

Ging es nur um den weggegossenen Schnaps? Wohl nicht. Zwischen den jungen Männern haben sich zuvor schon Spannungen aufgebaut, die beiden angeklagten Hobby-Eishockeyspieler sollen den 21-Jährigen bereits als "Weichei" und "Bullensohn" verunglimpft haben.

Jedenfalls ging dieser schließlich zu Boden und wurde auch getreten – "ein Tritt gegen den Kopf einer Person kann lebensgefährlich sein, allemal, wenn diese alkoholisiert ist", ließ der medizinische Sachverständige nun vor Justitia wissen.

Die beiden Angeklagten wollen sich während des Zwischenfalls relativ defensiv verhalten haben, der Geschädigte sei zuerst handgreiflich geworden und im Verlauf "völlig aus dem Häuschen" gewesen. Der 21-Jährige gab das Geschehen anders wieder: "Ich habe die Gaststätte verlassen, schließlich schlugen und traten beide und vielleicht noch eine dritte Person auf mich ein. Auch eine Morddrohung wurde in meine Richtung ausgestoßen, nach der Sache war ich eine Woche arbeitsunfähig geschrieben." Ein polizeilicher Alkomat-Test ergab für den 21-Jährigen 1,7 Promille, das führte zu Sorgenfalten auf der Stirn des ins Gericht gekommenen Mediziners: "Ein mittelmäßig oder stark alkoholisierter Mensch erleidet nach Stürzen, Schlägen oder Tritten wesentlich häufiger eine Gehirnblutung als ein nüchterner. In der Sache hier können wir von einem mittleren Alkoholisierungsgrad sprechen."

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, 14 Zeugen, widersprüchliche Angaben der direkt involvierten Personen – Amtsrichter Christian Bäumler unterbrach das Hauptverfahren nach dreieinhalb Stunden und seufzte, "wir schaffen’s nicht in einem Durchgang, so wie das hier läuft!"

Die Verhandlung wird am 10. Juni, 16 Uhr zunächst mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.