Fridi Miller beantragte beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Zulassung auf Berufung ihrer Wahlanfechtung. Foto: Archiv

Dauerkandidatin lässt Ankündigung Taten folgen. Schreiben ihres Anwalts ist zwölf Seiten lang.

Villingen-Schwenningen - Sie hat es angekündigt, jetzt ließ Fridi Miller auch Taten folgen: Sie beantragte beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Zulassung auf Berufung ihrer Wahlanfechtung.

Zwölf Seiten lang ist das Schreiben ihres Anwalts aus Schömberg, mit dem dieser beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Antrag stellt. Hat das Verwaltungsgericht in Freiburg Millers Klage zur Anfechtung des festgestellten Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl von Villingen-Schwenningen im vergangenen Oktober zurückgewiesen, sieht der Jurist dies als Fehler an.

Entscheidung steht noch aus

Detailliert legt er seine Argumente dar, warum dem Antrag stattgegeben werden müsste - angefangen bei der Frage der Prozessfähigkeit von Fridi Miller bis hin zur Auseinandersetzung mit ihren Anfechtungsgründen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof steht noch aus.

Im Oktober laufe die Äußerungsfrist für die anderen Beteiligten ab, so Richter Matthias Hettich auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Falls Millers Antrag in Mannheim scheitert, seien die "normalen Rechtsmittel bei den Fachgerichten" ausgeschöpft. "Es bestehen dann nur noch die Möglichkeiten der Anhörungsrüge und der Verfassungsbeschwerde", so Hettich.