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Kommt jetzt der Infrastrukturkostenbeitrag für private Investoren?

Mit dem Bau neuer Häuser in neuen Wohngebieten ist es nicht getan. Im Gegenteil, das ist sogar nur der Anfang einer schier unendlichen Reihe von Maßnahmen und damit verbundenen Kosten, auf welchen die Stadt nicht mehr sitzen bleiben möchte.

Villingen-Schwenningen. Das Straßennetz wächst mit, ebenso die Erholungsflächen, die Stromleitungen und Wasserkanäle, Schulen und Kindergärten braucht man in entsprechend höherer Anzahl – und all das kostet Geld.

Auf diesen Ausgaben aber will Villingen-Schwenningen künftig nicht mehr alleine sitzen bleiben. Deshalb wird jetzt laut über einen neuen Beitrag nachgedacht: einen Infrastrukturkostenbeitrag für private Vorhabenträger.

Im April soll der Gemeinderat darüber entscheiden, ob und in welcher Weise private Investoren künftig mit einem solchen Beitrag zur Kasse gebeten werden, um zumindest für einen Teil der Folgekosten ihres Bauvorhabens aufzukommen. So würden Erschließungsanlagen beispielsweise bislang "regelmäßig" kostenlos seitens der Stadt übernommen. Doch das müsse nicht sein: Laut Baugesetzbuch, so die Verwaltung, sei in städtebaulichen Verträgen auch eine Regelung zur Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen durch den Vorhabenträger möglich. In Folgelastenverträgen wird so etwas geregelt.

Und was so sperrig klingt, ist in der Tat eine kniffelige Angelegenheit: Es gilt, nicht nur einmalige, sondern auch laufende Kosten für die so genannten Folgeeinrichtungen, die das Bauvorhaben nach sich zieht, zu ermitteln. Die "Abwälzung" dieser Kosten sei bislang nämlich ebenso eingeengt wie die Möglichkeit, das Geld auf anderem Wege, etwa durch eine Grundsteuermehrbelastung, wieder reinzuholen. Durch Folgelastenverträge könne diese Kostenlast aber ganz oder teilweise auf die Bauherren "abgewälzt werden", informiert die Verwaltung. Der Knackpunkt: Die Stadtverwaltung muss schlüssig begründen, dass die Kosten tatsächlich unmittelbare Folgen des jeweiligen Bauvorhabens sind.

Ein Prozess in drei Stufen

Noch ist die Doppelstadt ganz am Anfang dieses Prozesses. Will ein Gros des Gemeinderates diesen Weg mit der Verwaltung weiter gehen, beginnt ein dreistufiger Prozess. Im ersten Schritt soll ermittelt werden, mit welcher Zunahme der Bevölkerung durch ein Baugebiet gerechnet wird, um eine erste Größenordnung in Erfahrung zu bringen. Im zweiten Schritt soll aus diesem Bevölkerungszuwachs der Bedarf öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, die der Allgemeinheit dienen, abgeleitet werden. In der dritten Stufe, soll abgewogen werden, inwieweit dieser Bedarf eventuell durch bereits vorhandene, gebietsnahe Einrichtungen gedeckt ist. Unter dem Strich steht also nicht nur ein neuer Beitrag für Investoren, sondern auch eine städtebauliche Gesamtkonzeption.

Stimmen die Stadträte dem zu, ist von einem Grundsatzbeschluss für VS auszugehen, wonach künftig nur dann neue Baugebiete entstehen, wenn die zu erwartenden Folgekosten "ganz oder zu einem im Einzelfall zu benennenden Anteil vom Vorhabenträger übernommen werden".