Landgericht Konstanz hält an Haftstrafe fest. Frau in Schwenninger Mauthepark überfallen.
VS-Schwenningen - Das Landgericht Konstanz hat die Berufung eines syrischen Bürgerkriegsflüchtlings aus Schwenningen in hohem Bogen verworfen, der zuvor wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden war.
Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen eines heftigen Vergewaltigungsversuchs und Körperverletzung hatte das Amtsgericht Villingen den 26-Jährigen verurteilt. Das hielt das Landgericht Konstanz für mindestens angemessen.
Wie in einem Horrorfilm hat sich eine 36-jährige Frau aus Schwenningen ihrer Aussage nach gefühlt, als der Angeklagte ihr an einem Samstagmorgen im Mai vorigen Jahres zunächst unauffällig, und dann eindeutig in sexueller Absicht durch die Straßen Schwenningens folgte. Es war gegen 7 Uhr morgens und sie war unterwegs, um auf dem Wochenmarkt einzukaufen. Um diese Zeit waren die Straßen menschenleer. Als sie den Verfolger bemerkte, bog die 36-Jährige mehrmals ab, in der Hoffnung, Leuten zu begegnen, die ihr hätten helfen können.
Der 26-Jährige kommt mit geöffneter Hose näher
Als der Mann mit geöffneter Hose immer näher kam, rannte sie panisch in den Mauthepark, wo er sie schließlich einholte. "Komm, komm", habe er gesagt, und ihr sein erigiertes Glied präsentiert, berichtete die kleine und sehr zierliche Frau vor Gericht. Sie habe mit ihrer Tasche nach ihm geschlagen und ihn in die Genitalien treten wollen, sei aber plötzlich vor Schreck wie gelähmt gewesen. "Mein Bein hat mir nicht mehr gehorcht."
Der Mann brachte sie zu Boden, so dass sie bäuchlings auf dem Kiesweg zu liegen kam. Als er seine Hand in ihre Hose schob, fing sie an, lauthals um Hilfe zu rufen. Um sie zum Schweigen zu bringen, legte der Mann seine Hand auf ihren Mund. Und diesem Moment biss die Frau mit aller Kraft zu. Vor Schmerz ließ der Täter ein wenig von ihr ab. Und diesen Augenblick nutzte die wendige 36-Jährige, um wieder auf die Beine zu kommen und zu fliehen.
Ihre deutliche Täterbeschreibung und der Abdruck ihrer Zähne auf der Hand des Täters führten zur Festnahme des 26-Jährigen. Vor dem Amtsgericht hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Weil er aber eine Bewährungsstrafe anstrebte, ging er vor dem Landgericht in Berufung.
Seit dreieinhalb Jahren lebt der Syrer in Deutschland
Seit dreieinhalb Jahren lebt der Syrer im Schutzstatus in Deutschland. Und seit zehn Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Vor der Berufungskammer beantwortete er zunächst fast jede Frage, die der Dolmetscher in Arabisch übersetzte, mit "Ich weiß nicht" oder "Ich kann mich nicht mehr erinnern." Dann behauptete er, er habe damals die ganze Nacht Wodka und Bier getrunken und sei an jenem Morgen sturzbetrunken und nicht mehr zurechnungsfähig gewesen.
Letztendlich aber wiederholte er sein Geständnis, was ihm aber nichts nützte. Wegen seiner Behauptung, er sei damals nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, musste die immer noch traumatisierte Frau zum zweiten Mal vor Gericht befragt werden. Danach stellte das Gericht fest, es könne zwar sein, dass der Mann betrunken gewesen war, aber keinesfalls so stark, wie er behaupte. Nach literweisem Konsum von Wodka und Bier hätte er sein Opfer nicht mehr so zielgerichtet verfolgen können. Auch habe die Frau keinerlei Anzeichen von Trunkenheit oder Alkoholgeruch wahrgenommen.