Erinnerungen: Erste Mahnwache am 22. Oktober auf dem Bahnhofsvorplatz / Zahlreiche weitere Termine
Traditionell im Herbst werden die Mitglieder und Freunde des Vereins "Pro Stolpersteine VS" wieder mit Mahnwachen aktiv.
Villingen-Schwenningen. Am 22. Oktober – diesmal ein Montag – beginnt das Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus auf dem Bahnhofsvorplatz in Villingen.
Normalerweise finden die Mahnwachen in den Herbst- und Wintermonaten sonntagabends statt. Diesmal gibt es eine Ausnahme, weil es sich am 22. Oktober zum 78. Mal jährt, dass badische Juden ins südfranzösische Gurs deportiert wurden, auch vom Villinger Bahnhof aus. Schüler der St. Ursula-Schulen stellten 2011 dort einen Memorialstein auf. Im Anschluss an die Mahnwache beginnt um 19.30 Uhr im Martin-Luther-Haus die Mitgliederversammlung des Vereins.
Die weiteren Mahnwachen werden dann wieder jeweils sonntags um 19 Uhr an wechselnden Orten abgehalten: Auf dem Münsterplatz in Villingen trifft man sich am 12. und 26. November, am 10. Dezember und am 21. Januar.
Auf dem Muslenplatz in Schwenningen wird der Opfer am 19. November und 14. Januar gedacht. Am 3. Dezember trifft man sich aufgrund des Villinger Weihnachtsmarktes rund um das Münster am Latschariplatz und am 17. Dezember in Schwenningen vor der Stadtkirche.
Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig aus dem Jahr 1992. Im Boden verlegte Gedenktafeln von der Größe eines Pflastersteines sollen an die Schicksale jüdischer Menschen erinnern, die in der NS-Zeit verfolgt, deportiert und ermordet wurden.
Rat gegen Stolpersteine
Zweimal, 2004 und 2013, entschied die Mehrheit der Gemeinderäte gegen Stolpersteine in Villingen-Schwenningen. 2014 entstand aus Runden Tischen und Bürgertreffen der Verein "Pro Stolpersteine VS", der sich für eine Realisierung des Projektes einsetzt und auch schon die für Villingen-Schwenningen relevanten Stolpersteine erworben hat.
Mittlerweile wurde das Gedenken über die jüdischen Opfer hinaus auch auf Zwangsarbeiter, politisch Verfolgte, Euthanasieopfer, Sinti und Roma sowie Opfern von Sondergerichten erweitert.