Das Thema Verbrennungsverbot wird in Villingen-Schwenningen rege diskutiert. Foto: Still and Motion/Fotolia.com

Zweifel an Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses. Thema ist heißes Eisen in Verwaltung.

Villingen-Schwenningen - Ist der Ofen jetzt aus für die Eigenheimer in der Hammerhalde, der Wöschhalde und dem Deutenberg, die sich am prasselnden Kaminfeuer erfreuen und es als günstige Zusatzheizung nutzen? Oder war der Beschluss in Richtung Verbrennungsverbot des Gemeinderats am Mittwoch am Ende gar nicht rechtens?

Dass das Thema ein ganz heißes Eisen ist, war der Stadtverwaltung offenbar bewusst. Nachmittags gegen 14 Uhr nämlich ließ sie noch vor Sitzungsbeginn die Gemeinderatsfraktionen telefonisch informieren, dass einige von ihnen vermutlich befangen seien aufgrund einer Verwandtschaft bis zum dritten Grad mit einem Eigentümer in den betroffenen Wohngebieten.

Ganz offensichtlich habe man sich seitens der Verwaltung gefragt, "wie können wir Leute noch aus der Abstimmung raushalten, um Geld zu sparen?", argwöhnt die CDU-Fraktionssprecherin Renate Breuning, denn die Änderung der Bebauungspläne, wenn das bestehende Verbrennungsverbot aufgehoben würde, "würde Arbeit machen und viel Geld kosten, ganz klar". Die Verwaltung habe sogar das Regierungspräsidium mit der Befangenheitsfrage bemüht, dort allerdings nachmittags noch keine Antwort erhalten und daher in vorauseilendem Gehorsam die Befangenheit erklärt.

Hegen einige Gemeinderäte noch immer Zweifel daran, tatsächlich befangen gewesen zu sein, sorgt Christiane Conzen, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Städtetags Baden-Württemberg, im Gespräch mit unserer Zeitung für Klarheit: Knackpunkt sei die Tatsache, dass es bei der Beschlussfassung um einen Bebauungsplan gehe und bei diesen sei die Frage nach der Befangenheit ganz klar immer zu stellen. Dennoch: Wie verhält es sich, wenn nun tatsächlich ein Antrag auf Ausweitung des Verbrennungsverbots auf ganz VS gestellt würde? Dann, so Conzen, käme auf den Gemeinderat ein Sitzungsmarathon mit heftigem Stühlerücken zu: "Dann müsste Bebauungsplan für Bebauungsplan abgestimmt werden", je nach Wohngebiet wären dann also immer wieder andere Stadträte befangen – in einem Fall sogar der OB selbst. Gehe es nach der Hangdrucklage und dadurch befürchteten Beeinträchtigungen für die darüber liegenden Einwohner, wäre der Villinger Warenberg, "dort, wo der Herr Oberbürgermeister wohnt", als viel steileres Wohngebiet beispielsweise längst in den Fokus zu nehmen, meint CDU-Sprecherin Renate Breuning. Doch sie besänftigt unruhige Häuslebesitzer in der Gesamtstadt: "Es liegt mir fern, jetzt alle anderen auch noch zu bestrafen" – sie selbst ist als Hammerhalde-Einwohnerin mit eigenem Ofen vom Verbrennungsverbot betroffen und ihre Forderung einer gesamtstädtischen Ausweitung des Verbots sei "ironisch und stark emotional geprägt" gewesen, stellt sie klar.

Die Bevölkerung der nun betroffenen Wohngebiete treibt eine Frage besonders um: Können sie nun eine Art Schadensersatz bei der Stadt geltend machen? Schließlich gab es 2007 eine amtliche Bekanntmachung aus der klar hervorgegangen sei, so Breuning, dass das Verbrennnungsverbot aufgehoben sei. Danach seien in den Wohngebieten die silbernen Kamine für die Nachrüstung von Kachelöfen und Co. wie Pilze aus dem Boden geschossen. Obgleich Breuning selbst kräftig investierte, liegt ihr selbst eine Klage fern – "ich bin kein Prozesshansel", sagt sie. Aber dass viele verärgerte Bürger das tun werden, kann sie nicht ausschließen. Dass sich die Stadt nun hinter "Spitzfindigkeiten" verstecke und argumentiere, dass sich der Bürger nicht auf eine amtliche Bekanntmachung zum aufgehobenen Verbrennungsverbot berufen könne, "das finde ich schon gemein". Schließlich sei für viele nicht nachvollziehbar, dass man diese Aufhebung damals nicht weiter verfolgt habe.

"Das ist eine klimaneutrale Heizung"

Bis Mittwochabend war das Gros der Gemeinderäte überzeugt, die Aufhebung des Verbrennungsverbots wäre eine reine Formsache – so eindeutig waren vorangegangene Ausschusssitzungen verlaufen. Doch dann kam alles anders und die Aufhebung wurde, nachdem sieben Gemeinderäte auf den Zuhörerstühlen saßen, abgelehnt. Ein Beschluss, an dem noch gerüttelt werden wird? "Meiner Meinung nach war das nicht rechtens, man hätte erst den anderen Beschluss aufheben müssen", meint Breuning, die auch der Umweltdiskussion zumindest mit Blick auf den Klimawandel und dem Heizen mit Holz nichts abgewinnen kann: "Wenn es ums Klima geht, ist das eine klimaneutrale Heizung", sagt sie. Anders sehe es vielleicht mit dem Feinstaub aus.