Vorm knisternden Kaminfeuer mag man es gerne aushalten. Aber folgt auf das Verbrennungsgebot für drei Wohngebiete jetzt eines für ganz VS? Foto: Rumpenhorst

Böses Nachspiel könnte sich ankündigen. Antrag soll Verbot auf Gesamtstadt ausweiten.

Villingen-Schwenningen - Es bleibt beim Verbrennungsverbot für die Wohngebiete Hammerhalde, Wöschhalde und Deutenberg. Einen entsprechenden Beschluss fällte am Mittwochabend der Gemeinderat. Doch vorangegangen war dem ein denkwürdiges Prozedere: Sieben Gemeinderäte wurden quasi in die Befangenheit geschickt, wie Stadträtin Renate Breuning, CDU-Fraktionssprecherin und eine der Befangenen, es später formulierte. Selbst Gemeinderäte, die dritten Grades mit einem Grundstückseigentümer in den betroffenen Gebieten verwandt sind, können laut Gemeindeordnung beispielsweise befangen sein. Mit neun Befürwortern einer Aufhebung des Verbrennungsverbotes, 16 Gegnern und zwei Enthaltungen wäre der Antrag allerdings auch dann abgelehnt worden, wenn alle befangenen Gemeinderäte hätten abstimmen dürfen – laut Gemeindeordnung gilt ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.

Doch nicht nur das Vorspiel, auch ein eventuell böses Nachspiel kündigt sich an. Renate Breuning nutzte die Frageviertelstunde am Ende der Sitzung, um ihrem Unmut Luft zu machen und kündigte einen Antrag an, dieses Verbrennungsverbot nun auf die Gesamtstadt Villingen-Schwenningen auszuweiten. Und mehr noch: Da etliche Eigentümer sich ihren Ofen erst nach einer entsprechenden städtischen Mitteilung aus dem Jahre 2007 über das aufgehobene Verbrennungsgebot angeschafft hätten, sei zu prüfen, ob diese nun die Kosten des Kachelofens nicht bei der Stadt Villingen-Schwenningen einklagen könnten – "unserer hat 30 000 Euro gekostet", so Renate Breuning.