Das Berufungsverfahren gegen einen Schwenninger Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt ist

Das Berufungsverfahren gegen einen Schwenninger Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt ist abgeschlossen. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen.

VS-Schwenningen/Konstanz (mp). Vor dem Landgericht in Konstanz wurde am vergangenen Dienstag ein Berufungsverfahren gegen einen Polizeibeamten aus Schwenningen eröffnet (wir berichteten). Dieser soll laut Anklage bei einem Einsatz im Januar 2016 das vermeintliche Opfer auf den Kopf geschlagen und verletzt haben. Vom Vorwurf der "Körperverletzung im Amt" wurde er im Oktober 2017 vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen jedoch freigesprochen.

Nun die Wende vor der zweiten juristischen Instanz: Nach dem zweiten Verhandlungstag am Freitag, hob Richterin Regina Weinacht das Urteil des Amtsgerichts auf und verurteilte den Polizisten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 110 Euro. Zur Begründung hat das Gericht insbesondere die Aussage eines als Zeugen geladenen Polizeibeamten am Freitag herangezogen, der auch schon am Dienstag vernommen wurde. "Am Freitag hat dieser Zeuge seine Aussage dahingehend geändert, dass er nun doch einen Schlag des Angeklagten gegen den Geschädigten während des Polizeieinsatzes gesehen haben will", heißt es vonseiten des Gerichts. Die erneute Ladung dieses Belastungszeugen ging darauf zurück, dass am vergangenen Dienstag in der Hauptverhandlung Chat-Protokolle thematisiert worden sind, aus denen Anhaltspunkte für einen Schlag des Angeklagten gegen den Geschädigten hervorgingen. Die Brisanz dabei: Die Klägerseite hatte nach dem Urteil am Amtsgericht den Vorwurf der Falschaussage gegen die Zeugen erhoben.

In Summe mit den Aussagen des Geschädigten und dessen Familie, darunter die Mutter des Geschädigten sowie deren Lebensgefährte, sah das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen und verurteilte ihn zur besagten Geldstrafe.