Für fünf Angeklagte aus Villingen-Schwenningen, Stuttgart und Hechingen gab es Freiheitsstrafen. Foto: © Paul Hill/Fotolia.com Foto: Schwarzwälder Bote

Landgericht: Strafen nach Revision kaum abgeändert / 34-Jähriger aus Villingen zu Bewährungsstrafe verurteilt

Villingen-Schwenningen/Konstanz (tam). Auch nach einer zweiten Auflage des Prozesses vor dem Landgericht Konstanz gegen ursprünglich sechs Angeklagte wegen rund 300-fachen Betrugs im Zusammenhang mit Autoverkäufen bleibt es für fünf der Angeklagten aus Villingen-Schwenningen, Stuttgart und Hechingen bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Drei Männer erhielten jetzt aber vier Monate weniger als in erster Instanz.

Bereits im Jahr 2014 hatte das Landgericht Konstanz Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren über die Angeklagten im Alter zwischen 30 und 49 Jahren verhängt. Damals, wie auch jetzt, hielt es das Landgericht für erwiesen, dass die fünf Männer in den Jahren 2009 und 2010 überteuerte Neufahrzeuge mit falschen Versprechen verkauft und ihre Kunden somit um beträchtliche Summen betrogen haben. Mit Hilfe von Werbeverträgen sollte ihnen durch monatlich garantierte Einnahmen letztendlich der vollständige Kaufpreis erstattet werden.

Das Modell klappte nicht, und Gericht und Staatsanwaltschaft gingen davon aus, dass es von vornherein zum Scheitern verurteilt war. Die Autoverkäufe wurden aus zwei Autohäusern in Villingen-Schwenningen und Stuttgart betrieben. Geschädigt wurden zahlreiche Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet. Acht Monate lang führte man mit zahlreichen Zeugen und zwei Sachverständigen eine neue Beweisaufnahme durch.

In der vorigen Woche kam es dann zu einer Prozessabsprache. Ein 34-Jähriger aus Villingen wurde für 299 Fälle des gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betrugs zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Über vier Mitangeklagte verhängte das Gericht wegen des gleichen Straftatbestands in 330 Fällen ein Jahr und acht Monate. Alle Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Auch dieses neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen eine 30-jährige Mitangeklagte aus Schwenningen musste einige Wochen nach Verhandlungsbeginn im November vorigen Jahres abgetrennt werden. Sie war aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands verhandlungsunfähig. Wann ihr noch einmal der Prozess gemacht werden kann, ist derzeit nicht bekannt.