Die Firma TTE befand sich auf dem ehemaligen Saba-Areal in Villingen. Foto: Kienzler

Staatsanwalt wirft ehemaligem Geschäftsführer Untreue vor. Prozessauftakt in Mannheim.

Villingen-Schwenningen - Einiges Aufsehen erregte es, als im Februar 2007 die in Villingen ansässige TTE Germany GmbH Insolvenz anmeldete. Mit deren juristischen Folgen beschäftigt sich seit gestern die 22. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim.

Auf der Anklagebank sitzt der in Füssen wohnende ehemalige Geschäftsführer der TTE Germany GmbH. Dem 62-Jährigen wirft der Staatsanwalt Untreue vor. Wegen Parteiverrat muss sich eine 53-jährige Rechtsanwältin aus Bonn verantworten, die beim Amtsgericht VS den Insolvenzantrag für die TTE Germany gestellt hatte.

Der 62-Jährige war nach eigenen Angaben ab September 2004 bis Oktober 2006 Geschäftsführer der TTE Germany GmbH. Zuvor war er seit 1989 Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Deutschen Thomson Brandt GmbH. Der französische Thomson Brandt Konzern hatte 1980 das Schwarzwälder Traditionsunternehmen Saba gekauft. 2004 stieg im Zuge eines französisch-chinesischen Joint-Ventures die weltweit tätige, in Hongkong ansässige TCL-Corporation ein. In Villingen blieb nur die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die als TTE Germany GmbH firmierte.

Laut Anklage hat der 62-Jährige in seiner Funktion als Geschäftsführer zumindest billigend in Kauf genommen, dass die TTE Germany GmbH über kein ausreichendes Eigenkapital verfügte. Auch habe er eine Vereinbarung akzeptiert, dass die in Paris ansässige Schwestergesellschaft TTE Europe SAS 5,7 Millionen Euro in ihrem Besitz hatte, die der deutschen Schwestergesellschaft gehörten. Davon sind rund 4,5 Millionen Euro Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern. Bei dem Joint Venture 2004 hatte Thomson Brandt vertraglich zugesagt, diesen Betrag auf das neue Unternehmen zu übertragen. Laut Anklage hat aber die französische Schwestergesellschaft das Geld bekommen. Die habe die Geschäftsführung für die TTE Germany GmbH getätigt. Dadurch sei im Lauf der Zeit der Betrag, der der deutschen Schwestergesellschaft gehörte, auf 5,7 Millionen Euro gestiegen.

Keine Zahlungseingänge mehr

Der einzige Auftrag, den die TTE Germany GmbH hatte, war Forschung und Entwicklung für den Konzern. Im Juli 2007 wurde dieser Auftrag gekündigt, bereits im November 2006 waren die zuvor von der französischen Schwestergesellschaft veranlassten Zahlungen für die Tätigkeit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eingestellt worden. Weil das in Villingen ansässige Unternehmen nicht über sein Vermögen verfügen konnte und keine Zahlungseingänge mehr hatte, blieb nur die Insolvenz.

Der 62-Jährige habe die Vereinbarungen, die zu dieser Situation führten, zwar nicht selbst abgeschlossen, sie aber übernommen, als er Geschäftsführer wurde, und er sei über die Situation auch informiert gewesen, so der Staatsanwalt.

Der 62-Jährige, der bis 2004 ausschließlich als Techniker gearbeitet hatte, gab an, keinerlei Verwaltungserfahrung zu haben. Ihm sei 2004 die Funktion als Geschäftsführer angeboten worden, verbunden mit der Zusicherung, dass er sich um nichts zu kümmern brauche. Die Thomson Brandt GmbH werde wie bisher die Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten erledigen. Der 62-Jährige sei nur für das Registergericht als Geschäftsführer eingetragen gewesen, bestätige die mitangeklagte Rechtsanwältin.

Ihr wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Insolvenzverfahren sowohl für die TTE Germany GmbH als auch für die TTE Europe SAS tätig gewesen zu sein. Es ist einem Rechtsanwalt nicht erlaubt, gleichzeitig für zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen zu arbeiten. "Es hört sich ungeheuerlich an, was ich gemacht haben soll. Wenn ich das gemacht habe, gehörte mir nicht nur die Zulassung entzogen, sondern man müsste mich auch wegsperren", sagte die Juristin. Sie betonte, im Auftrag des chinesischen Mutterkonzerns gehandelt zu haben. Sie habe zwar Vollmachten gehabt, für die deutsche wie auch die französische Schwestergesellschaft tätig zu werden, sei aber davon ausgegangen, dass es ein gemeinsames Konzerninteresse gebe.

Der Prozess wird am Montag, 27. Februar, fortgesetzt.