Mit dem sogenannten Tauben-Paragrafen soll exzessives Taubenfüttern verhindert werden. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Schwenninger ignoriert dreistellige Bußgelder. Straße weiter im Ausnahmezustand. Härtefall auch in Villingen.

Villingen-Schwenningen - Greift der Tauben-Paragraf ins Leere? Bei den Härtefällen, die Anlass für das Fütterungsverbot auf Privatgrundstücken gegeben haben, zeigt er offenbar keinerlei Wirkung.

Im Sommer 2017 machte der Gemeinderat Nägel mit Köpfen: Der so genannte Tauben-Paragraf wurde verabschiedet. Er sollte das geeignete Werkzeug sein, um zu verhindern, dass mit dem exzessiven Taubenfüttern Einzelner eine Taubenplage für deren unmittelbares Umfeld einher geht.

Anlass dazu hatte ein Schwenninger in der Turnerstraße gegeben, der seit Monaten auf seinem Privatgrundstück Tauben gefüttert hatte. Scharenweise waren die Tiere gekommen, stürzten sich dreimal täglich auf das aus einem Kellerfenster des Wohnhauses geworfene Futter. Bis zur Fütterungszeit hockten sie auf den umliegenden Häusern, Dachrinnen, Balkongeländern und Fensterbrettern. Die Anlieger stöhnten unter der für sie fast unzumutbaren Situation: Der Kot der als potenzieller Krankheitsüberträger eingestuften Tiere ist ätzend und hinterlässt unschöne Flecken. Dem Taubendreck konnten sie angesichts der Ausmaße der Taubenplage kaum mehr Herr werden. Die Wäsche zum Trocknen in den Garten zu hängen oder unbeschwerte Stunden unter freiem Himmel auf der eigenen Terrasse oder im Garten waren passé. Die Taubenplage hatte sich längst zum Nachbarschaftskrieg ausgewachsen. Die Hoffnung auf den Tauben-Paragrafen von Villingen-Schwenningen war groß – waren doch sämtliche Maßnahmen, der Taubenfütterei in der Öffentlichkeit Herr zu werden, ins Leere gelaufen. Der Taubenfreund ließ sich den Futterbeutel abnehmen und beschlagnahmen – und fütterte auf seinem Privatgrundstück einfach weiter.

Seit Änderung der "Polizeiverordnung" der Stadt Villingen-Schwenningen kann ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot auch im eigenen Garten geahndet werden. Bis dato stand nur das Füttern im öffentlichen Straßenraum unter "Strafe".

Auch das noch: gefundenes Fressen für Wanderfalken

Doch nun zeigt sich: Im Falle des besonders hartnäckigen Taubenfreundes in der Schwenninger Turnerstraße führte der Tauben-Paragraf zu keiner Verbesserung. "Der hat doch nie aufgehört", ruft eine Anliegerin im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten aus, als sie gefragt wird, ob der Mann in ihrer Nachbarschaft denn wieder Tauben füttere. Die Lage habe sich zugespitzt, es herrscht der reinste Nachbarschaftskrieg. Eine Frau sei, als sie den Herrn zur Rede gestellt habe, sogar von ihm angespuckt worden. Eine andere schildert, wie die Tauben ihren Gönner schon aus der Luft erkennen, ihm hinterherfliegen, wenn er das Haus verlässt: "Er rennt und rennt dann, die Tauben hinterher, dann greift er sich irgendwann in die Hosentasche und wirft Futter in eine Ecke, dass er sie los hat und ohne die Tauben weitergehen kann."

Und auch der Wanderfalke, der die Schwenninger Turnerstraße neuerdings als sein Revier erobert hat, macht die Sache nicht besser: Hier findet er seine Delikatesse zuhauf, stürzt sich hin und wieder auf eine der Tauben und lässt das angefressene, völlig zerrupfte Tier dann in den Gärten der ohnehin leidgeplagten Nachbarn liegen.

Ein Adlerauge hatte im Januar auch die Polizeibehörde der Stadt wieder auf die Turnerstraße. Die Mitarbeiter waren in der Nachbarschaft unterwegs und haben sich selbst ein Bild gemacht – mehr als 100 Tauben seien zu diesem Zeitpunkt auf den umliegenden Häusern gehockt, gemütlich vor sich hin gurrend und auf die nächste Futterration wartend.

Im Ordnungsamt selbst stapeln sich die Anzeigen. "Wir haben schon mehrere Nachbarschaftsanzeigen von mehreren Leuten", bestätigt die Pressesprecherin der Stadt, Oxana Brunner und kommt zu dem Schluss: "Es besteht dort immer noch dasselbe Problem". Und was ist mit dem Tauben-Paragrafen? Ja, der Mann habe schon viele Bußgeldbescheide zugestellt bekommen. Manche bezahle er, andere nicht. Die Höhe der Bußgelder erhöhe sich mittlerweile – "inzwischen ist man in einem dreistelligen Bereich".

Notfalls ins Gefängnis fürs Taubenfüttern?

Doch auch das zeige offenbar keine abschreckende Wirkung. Der Mann füttert weiter. Auf Nachfrage bekennt er sich, erzählt eine Nachbarin, zu seinem muslimischen Glauben, wonach die Taube einen fast heiligen Status habe: Eine Taube soll einst den Propheten Mohammed vor dem Tod bewahrt haben – das erklärt den regelrechten Taubenkult in vielen islamischen Ländern, den offenbar auch der Schwenninger Einwohner pflegt. Er sieht sich in der Pflicht, den Tieren zu fressen zu geben – er selbst wohne schließlich im Warmen, mit Dach über dem Kopf, habe dreimal täglich zu essen.

Das Ordnungsamt indes sieht sich seinerseits zum Handeln gezwungen, "wenn keine Veränderung eintritt und die Bescheide nicht wirken", so Oxana Brunner. Deshalb werde aktuell die Möglichkeit der Zwangsgeldandrohung gegen den Taubenfütterer geprüft – inklusive "Erzwingungshaft", wenn er dieses nicht bezahlen sollte.

Der Fall in der Schwenninger Turnerstraße ist zwar der mit Abstand massivste, jedoch längst nicht der einzige Fall von exzessiver Taubenfütterei. Auch eine Villingerin, eine ältere Dame, die in der Innenstadt mit ihrem Fahrrad unterwegs ist, altes Brot in Bäckereien erbettelt und es anschließend krümelweise den Tauben überlässt, steht im Visier des Ordnungsamtes. "Bei ihr verhält es sich mit dem Bußgeldern ähnlich", so Brunner. Manchmal bezahle sie, manchmal stottere sie die Beträge ab, und wenn sie unterwegs ist und ihr Futter von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes beschlagnahmt werde, stehe sie tags darauf mit einer neuen Futterration für ihre gefiederten Freunde parat.