Grundschulempfehlung: Formular muss an der weiterführenden Schule künftig vorgelegt werden / Entscheidung steht an
Es ist wieder soweit: Für Viertklässler steht die Entscheidung an, welche weiterführende Schule es sein soll. Wir begleiten diesen Prozess mit unserer "Schulwegweiser"-Serie und richten den Blick zu Beginn auf eine Neuerung: Die Grundschulempfehlung muss künftig vorgelegt werden.
Schwarzwald-Baar-Kreis. Lehrer, Eltern und Schüler sind es schon fast gewohnt, dass jedes Schuljahr neue Strukturen, Regelungen und damit neue Herausforderungen mit sich bringt. Jetzt steht erneut die Grundschulempfehlung im Fokus: Es geht nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung wieder einen Schritt zurück – wenn auch einen kleinen: Zum Schuljahr 2012/13 war die verbindliche Grundschulempfehlung ganz abgeschafft worden, nun müssen Eltern ab dem Schuljahr 2018/19 der weiterführenden Schule die Grundschulempfehlung des Kindes zumindest vorlegen. Dies dient als Information für die Schule, das letzte Wort haben weiterhin die Eltern. Laut Kultusministerin Susanne Eisenmann sei das Ziel, die Schulen bestmöglich über die Stärken und Schwächen des Kindes zu informieren, um es gezielt fördern zu können. Derzeit wissen weiterführende Schulen nämlich nicht, welche Schulart die Grundschullehrer beim jeweiligen Kind für angemessen halten.
Intensive Beratung
Sabine Rösner, Leiterin des Staatlichen Schulamts in Donaueschingen, sieht die Grundschulempfehlung als "unterstützendes Werkzeug für die weiterführende Schule und das Elternhaus gleichermaßen". Die Empfehlung fasse den Eindruck der Lehrer zusammen, die ein Kind vier Jahre in der Schule begleitet haben – dies ergänze laut Rösner häufig die Wahrnehmung der Eltern um wichtige Perspektiven. "Wir gehen davon aus, dass in der Grundschule die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus vertrauensvoll angelegt ist und dies auch in den weiterführenden Schulen so gehandhabt wird", so die Schulamtsdirektorin. Verunsicherten Eltern könne sie nur empfehlen, sich intensiv mit den Lehrkräften der Grundschule zu beraten. Sollte dies nicht ausreichen, gebe es zudem die Beratungslehrkräfte, den sonderpädagogischen Dienst oder die schulpsychologische Beratungsstelle.
Noch kein Urteil möglich
Und wie sehen es die Schulen? Manfred Koschek, Schulleiter am Gymnasium am Deutenberg und geschäftsführender Schulleiter der Schulen in Villingen-Schwenningen kann und will die Auswirkungen der Neuregelung noch nicht abschätzen. "Jetzt schon darüber zu urteilen, welchen Effekt die Vorlage der Grundschulempfehlung hat, wäre reine Spekulation", meint Koschek.
Die Grundschulempfehlung ist für den Oberstudiendirektor ohnehin nicht der Weisheit letzter Schluss: Selbst wenn ein Kind in der Grundschule Spitzennoten gehabt habe, bedeute das nicht automatisch, dass der Übergang zum Gymnasium auch problemlos vonstatten gehe, sagt Koschek. Er biete deshalb immer auch zusätzliche individuelle Gespräche mit Eltern und Kindern an. "Sie sind, unabhängig von der Empfehlung, wichtig, um Stärken und Schwächen eines Kindes zu erkennen", sagt Koschek. Entscheiden müssten am Ende aber immer die Eltern.
Personalplanungen laufen
Während die Eltern sich noch informieren und über der richtigen Entscheidung brüten, beschäftigt man sich beim Staatlichen Schulamt in Donaueschingen mit der größten Herausforderung fürs nächste Schuljahr: die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften. "Die Personalplanungen haben bereits begonnen und werden uns bis in den Herbst beschäftigen", so Sabine Rösner. Bekanntlich gehört der Bereich Rottweil/Schwarzwald-Baar zu jenen Regionen, in denen sich junge Lehrkräfte eher zögerlich bewerben.
Weitere Themen auf der Agenda des Staatlichen Schulamts sind: Grundschule: die Stärkung der Basiskompetenzen Deutsch und Mathematik in der Grundschule, unter anderem mit Einrichtung einer zweiten "Mathematik-Werkstatt" im Kreis Rottweil. Realschule: Weiterentwicklung der Konzepte zur Umsetzung der Poolstunden zur individuellen Förderung Gemeinschaftsschule: Schüler der ersten Gemeinschaftsschulen werden ihre Prüfungen (Hauptschul-/Realschulprüfung) ablegen Werkrealschule: verstärkte Berufsorientierung ab Klasse fünf Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ): Umsetzung der Rahmenkonzeption zum sonderpädagogischen Dienst Alle Schularten: Weitere Umsetzung der Inklusion
Viel zu tun also, bis am 10. September das neue Schuljahr startet. Die Entscheidung für die weiterführende Schule müssen Eltern bereits in einigen Wochen treffen: Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen für Schüler nach der Grundschule sind am Mittwoch, 21. März, und Donnerstag, 22. März.
Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, können bis am Donnerstag, 19. April, angemeldet werden.
Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die Übergangsquoten einige Veränderungen. Zum Schuljahr 2016/17 haben laut Angaben des Statistischen Landesamts von 1740 Viertklässlern im Schwarzwald-Baar-Kreis 631 (36,3 Prozent) auf ein Gymnasium gewechselt, im Jahr 2017/18 erhöhte sich die Übergangsquote auf 38,6 Prozent. 667 Schüler (38,3 Prozent) haben 2016/17 auf eine Realschule gewechselt, im Folgejahr war der Anteil mit 38,4 Prozent nahezu gleich. Die Übergangsquote auf Haupt- und Werkrealschulen ist abermals gesunken: Von 9,5 Prozent zum Schuljahr 2016/17 auf 8,5 Prozent im Jahr darauf. Ähnlich bei den Gemeinschaftsschulen: Wechselten 2016/17 noch 246 Schüler und damit 14,1 Prozent auf eine Gemeinschaftsschule, waren es 2017/18 nur noch 12 Prozent.
Die Statistik zeigt auch, dass die Schüler beziehungsweise deren Eltern im Land überwiegend der Grundschulempfehlung folgen – in der Statistik des Schwarzwald-Baar-Kreises gibt es jedoch auch deutliche Abweichungen, speziell im Bereich der Haupt- und Werkrealschulempfehlung.