Gesperrt sind ab sofort Trampelpfade im Warenbachtal. Foto: jaguardo – stock.adobe.com

Sperrung ab sofort im Landschaftsschutzgebiet am Warenbach. Gefahren für die Bevölkerung.

VS-Villingen - Die Trampelpfade im Landschaftsschutzgebiet Süd am Warenbach in Villingen dürfen sofort nicht mehr betreten werden. Dies teilt die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Das Durchgangsverbot wird ab Mittwoch durch Schilder deutlich.

Durch Hochwasser sowie durch Sturm- und Schneebruch von Januar bis März seien Schäden in einigen Bereichen des Landschaftsschutzgebietes Süd am Warenbach entstanden, erklärt die Stadtverwaltung. "Die Trampelpfade zwischen Laiblestraße und Viehhofweg sowie zwischen Laiblestraße und Roggenbachstraße bergen aufgrund der entstandenen Schäden Gefahren für die Bevölkerung von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen." Daher sei zum Schutz der Bevölkerung das Betreten dieser Trampelpfade ab sofort verboten. Spaziergänger sollten zum Schutz ihrer Person und der Natur die bestehenden öffentlichen Wegeverbindungen nutzen.

Durch die Regenfälle sei der Untergrund feucht und aufgeweicht, wodurch die Bäume nicht mehr standsicher seien und umkippen können, zeigt die Stadtverwaltung weiter auf. Durch den Sturm- und den Schneebruch habe sich die Gefahr von abbrechenden Ästen und Bäumen erhöht. Die Trampelpfade zwischen Laiblestraße und Viehhofweg sowie zwischen Laiblestraße und Roggenbachstraße würden aufgrund der entstandenen Schäden Gefahren für die Bevölkerung von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen bergen. Zum Schutz der Bevölkerung sei das Betreten dieser Trampelpfade ab sofort verboten.

Aufgrund des dort vorkommenden Auwaldes (Gehölzbestand am Wasser) und des teilweise sehr hohen Totholzvorkommens bestehe immer wieder Bruchgefahr.

Spaziergänger sollten zum Schutz ihrer Person und der Natur die bestehenden öffentlichen Wegeverbindungen nutzen, die parallel zu den Trampelpfaden verlaufen und besser begehbar sind, da diese zum Teil sogar asphaltiert sind, informiert die Stadt weiter.

Um die Wege wieder verkehrssicher zu machen, müssten sehr viele Bäume gefällt und Totholz entfernt werden, was die Zerstörung dieses wertvollen Biotopes bedeuten würde. Aufgrund von naturschutzfachlichen Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde, sowie den rechtlichen Gegebenheiten der Schutzgebietsverordnung und des Landes- sowie Bundesnaturschutzgesetz sei dies nicht möglich. Darüber hinaus seien Arbeiten mit schweren Maschinen in diesem Bereich grundsätzlich nicht möglich, da dadurch ein enormer Flurschaden sowie eine irreparable Bodenverdichtung verursacht würde. Totholz, das seien umgefallene Bäume und herabgebrochene Äste, hätten in einem naturnahen Gebiet wie dem Landschaftsschutzgebiet Villingen Süd einen hohen Nachhaltigkeitswert. Das Totholz sei Lebensgrundlage vieler Tier- und Pflanzenarten, welche das Ökosystem eines solchen Biotopes ausmachen und daher nicht entfernt werden dürfen.

Info: Schutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Villingen Süd befindet sich südlich angrenzend an die Villinger Südstadt. Es umfasst den Magdalenenberg sowie große Teile des Warenbachs und liegt fast vollständig im Vogelschutzgebiet Baar. Der Warenbach ist in weiten Abschnitten ein nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie nach Paragraf 33 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft geschütztes Biotop von besonderer lokaler Bedeutung. Es umfasst unter anderem einen sehr naturnahen, großflächigen Auwald-Komplex entlang des Bachlaufes, der in seiner Ausprägung im weiteren Umfeld einmalig ist (Quelle: LUBW).