An dieser Stelle im Neuhäuslewald ereignete sich am 8. Februar 2019 das tödliche Drama. Foto: Eich

Vom Arbeitskollegen erschossen: Nach Unfall im Neuhäuslewald steht nun Prozess an. Mit Video

Villingen-Schwenningen - Rund ein Jahr nach den illegalen und tödlich verlaufenen Schießübungen im Neuhäuslewald, steht nun der Prozess an. Angeklagt ist ein damals 22-Jähriger, der einen 23-Jährigen erschossen hatte.

Drei jungen Menschen treffen sich nachts in einem abgelegenen Waldstück, um mit einer Schnellfeuerwaffe zu schießen - am Ende ist einer von ihnen tot. So stellt sich der Fall dar, der im März vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhandelt wird. Das Drama, welches sich an der Alten Vöhrenbacher Straße in der Nähe des Pfadfinderheims in Villingen abgespielt hatte, sorgte im Februar 2019 und auch noch Monate danach für Aufsehen.

Wie die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben, war sich ein 23-Jähriger, der in Tuttlingen wohnte, gemeinsam mit seiner Freundin aus Villingen-Schwenningen, in das Waldstück gefahren. Mit dabei hatte er ein Sturmgewehr, die ihm später zum Verhängnis werden sollte.

An einem Waldparkplatz traf das Pärchen auf einen damals 22-jährigen Arbeitskollegen des Waffenbesitzers. Gemeinsam war man verabredet, um das Gewehr zu testen. Doch dies endete in einer Tragödie. Als der Ältere dem Jüngeren die Waffe übergeben möchte, kam dieser wohl versehentlich an den Abzug.

Es löste sich eine ganze Schusssalve - zahlreiche Geschosse trafen den Tuttlinger innerhalb von Sekunden in Bauch sowie Oberkörper und verletzten ihn tödlich. Der Schütze flüchtete zunächst, kam dann aber an den Tatort zurück und ließ sich widerstandslos festnehmen. Anschließend führte er die Beamten in seine Wohnung nach Bad Dürrheim und übergab ihnen die Waffe.

Die Waffe, so haben weitere Ermittlungen der Polizei ergeben, hatte das spätere Opfer im Internet erworben. Demnach hatte der 23-Jährige über das Internet einen Österreicher kontaktiert, der dem Waffennarr die Teile des Sturmgewehrs lieferte. Nach Polizeiangaben sei die Schneefeuerwaffe ähnlich einer M16, einer Colt M4 oder einer AR-15 - alle samt Waffen, mit denen vor allem Soldaten ausgestattet werden.

Der Schütze, welcher nach dem Unfall schnell wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, muss sich vor dem Amtsgericht in Villingen verantworten. Dies erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jörg Roth von der Staatsanwaltschaft Konstanz auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz erhoben. Die öffentliche Hauptverhandlung findet am 26. März statt. Das Strafgesetzbuch sieht für die Straftat der fahrlässigen Tötung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zu der Verhandlung sind zwei Zeugen geladen.