Noch immer wird an den schrecklichen Unfall an der Schwenninger Steig mit drei Toten erinnert. Foto: Eich

25-Jähriger zu dreieinhalb Jahren verurteilt. "Ein Geschmäckle" bleibt nach Prozessende zurück.

Villingen-Schwenningen - In einem denkwürdigen Prozess vor dem Amtsgericht Villingen ist der 25-jährige Todesfahrer von der Schwenninger Steige zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Richter sah das Verbrechen wegen eines verbotene Kraftfahrzeugrennens als gegeben an.

Regungslos nimmt der junge Mann das Urteil entgegen – nach seiner tränenreichen Entschuldigung vor Gericht im Rahmen seiner letzten Worte als Angeklagter wirkt der 25-Jährige fast schon apathisch, als der Vorsitzende Richter Christian Bäumler verkündet: Der Mann hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht.

Das Gericht war sich sicher, dass der BMW-Fahrer, der bei einem Verkehrsunfall auf der Schwenninger Steige im Juli 2019 drei Menschen getötet hat, im Sinne eines verbotenen Kraftfahrzeugsrennens unterwegs war. Die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs konnte zwar nicht nachgewiesen werden, doch er habe sich, wie in der Anklage formuliert, "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Die Folge: Der BMW-Fahrer muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, sein Führerschein erhält er frühestens in vier Jahren zurück.

Kratzer soll schuld sein

Zwei Prozesstage und viele Stunden Verhandlungen waren notwendig, um alle Aspekte dieses furchtbaren Verkehrsunfalls, bei dem Fahrer, der Beifahrer sowie ein einjähriges Kind in einem mit sieben Personen überbesetzten Auto starben, zu beleuchten. Dass der junge Mann mit mindestens 146 Stundenkilometern die Steig hochgerast war und damit den Unfall verursacht hatte, stand nie zur Debatte. Dies konnte zweifelsfrei anhand von Gutachten festgestellt werden. Im Mittelpunkt stand viel mehr die Frage: Handelte es sich um ein Fahrzeugrennen und damit um ein Verbrechen?

Der 25-Jährige und sein Verteidiger Dominik Hammerstein brachten als Erklärung für die Raserei am ersten Prozesstag eine aufsehenerregend Erklärung: Wegen eines Kratzers in seinem Auto habe der BMW-Fahrer eine Zusammenkunft mit Freunden wutentbrannt verlassen, um bei einem Autohaus zu schauen, ob dort bei einer Inspektion der Schaden an seiner Stoßstange entstanden sein könnte. Auf den Weg dorthin sei der Unfall geschehen.

Reifen sehr schnell heruntergefahren

Die Affinität zu seinem geliebten Auto reiche laut seines Verteidigers nicht aus, um in ihm einen klassischen Poser und Tuner zu sehen. "Er hatte sich nicht verabredet, um ein Rennen zu fahren", stellte Hammerstein in seinem Plädoyer fest. Das Motiv des Schnellfahrens sei es nicht gewesen, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erlangen, sondern "schnell Gewissheit zu bekommen wegen des Kratzers". Allein die Geschwindigkeit führe nicht zum Verbrechenstatbestand.

Ins Wanken brachte diese Darstellung aber insbesondere das Gutachten einer Sachverständigen. Demnach sei der 25-Jährige an jenem Abend so schnell gefahren, dass der Körper des Fahrers im Fahrzeug nach außen gedrückt wurde. Vier oder fünf Sekunden habe er die Querbeschleunigung ignoriert und damit den Moment verpasst, noch zu reagieren, bevor der BMW gänzlich außer Kontrolle geriet.

"Ein normaler Fahrer reizt diese Grenze nie aus", berichtet die Gutachterin. Im Driftzustand sei er dann auf die Gegenfahrbahn geschleudert – dort habe der tödlich verunglückte Autofahrer vermutlich noch ausweichen und bremsen wollen, er habe jedoch keine Chance mehr gehabt, den Unfall zu verhindern.

Auffällig war für die Gutachterin darüber hinaus: Obwohl der 25-Jährige die Reifen erst fünf Monate auf den Felgen hatte, seien diese bereits fünf Millimeter heruntergefahren worden. Der starke Abrieb könne darauf hindeuten, dass das über 300 PS starke Fahrzeug öfter stark beschleunigt wurde.

Für Staatsanwalt Olaf Meier war dies ein weiteres Indiz, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Mann mit einer "verkehrsfeindlichen Gesinnung" handeln würde. Dies hätten auch Videos gezeigt, die den Angeklagten bei Autoveranstaltungen mit röhrendem BMW zeigten. "Er hat mit seinem grob eigensüchtigen Verhalten den Tod anderer Menschen verursacht", so Meier.

Zweites Auto beteiligt?

"Ein Geschmäckle" blieb beim Staatsanwalt zudem hinsichtlich einer Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs zurück, welches vom Angeklagten und seiner Verteidigung vehement verneint wurde. In einem Chatverlauf mit einem Reporter unserer Zeitung, der als Zeuge vor Gericht aussagen musste, hatte ein möglicher Beteiligter aber zugegeben, er sei bei dem Vorfall dabei gewesen. Bei seiner Vernehmung bestritt der mögliche zweite Fahrer aber, tatsächlich dort gewesen zu sein. Eine plausible Erklärung konnte er indes nicht abliefern. Für die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs sprach zudem die Aussage einer Zeugin, die aus dem weiteren Umfeld der Clique des Angeklagten vernommen hatte, dass der mögliche zweite Fahrer nach dem Unfall oberhalb der Steig gehalten hatte, dann aber ohne Hilfe zu leisten davongefahren sei. Für die Staatsanwaltschaft reichten diese Aussagen aus, um Ermittlungen gegen den Mann einzuleiten – eine mögliche Verurteilung wollte er auf diese Aussage aber nicht stützen.

Und der Verurteilte? Dem wurde zugute gehalten, dass er an die beiden betroffenen Familien bereits Entschädigungen zahlt. In seinem letzten Wort sprach er davon, dass seine Tat "unverzeihlich" sei, während er mit tränenerstickter Stimme ergänzte: "Ich habe nicht gewollt, dass Menschen sterben."

Für Richter Bäumler war der Verbrechenstatbestand der Raserei neben der fahrlässigen Tötung indes eindeutig. "Wenn das keine Raserei ist, was dann?" Für ihn sei klar, dass es nach diesem schrecklichen Ereignis "eine deutliche Reaktion" geben müsse, um eine Gefängnisstrafe komme er deshalb nicht umhin. "Und das ist nur eine Annäherung an die Gerechtigkeit".

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Hammerstein möchte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.