Noch immer wird an den schrecklichen Unfall an der Schwenninger Steig mit drei Toten erinnert. Foto: Marc Eich

Polizeiliche Ermittlungen zu tödlichem Unfall auf Steig abgeschlossen. Noch unklar ob Anklage erhoben wird.

Villingen-Schwenningen - Der schreckliche Unfall mit drei Toten auf der Schwenninger Steig beschäftigt weiterhin die Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft will zeitnah prüfen, ob Anklage erhoben wird. Sie geht davon aus, dass der 24-jährige Verursacher rücksichtlos gerast ist.

Der Unfall am 6. Juli war an Tragik kaum zu überbieten. Damals geriet gegen 23 Uhr ein 24-jähriger BMW auf seiner Fahrt aus Richtung Villingen kurz nach der Abfahrt zur Sonnhalde in einer Rechtskurve von der Überholspur auf die Gegenfahrbahn. Dort krachte er mit voller Wucht in einen entgegenkommenden Ford. Der Fünfsitzer, der mit insgesamt sieben Personen überladen war, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Neben dem 37-jährigen Fahrer starb zudem der 29-jährige Beifahrer sowie dessen einjähriges Kind, welches aus dem Auto geschleudert wurde. Ein weiteres Kind des Fahrers ist seit dem Unfall behindert. Zwei Familien wurden durch die folgereichen Ereignisse an jenem Samstagabend zerstört.

Doch wie kam es zu dem tödlichen Unfall? Die Verkehrspolizeidirektion Zimmern ob Rottweil hatte die schwierige Aufgabe, die zahlreichen Facetten des Zusammenstoßes zu einem Gesamtbild zusammenzufügen. Nun, vier Monate nach dem fatalen Zusammenstoß, sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen.

Es droht Freiheitsstrafe

Im Fokus stand dabei die offenbar wilde Fahrt des Unfallverursachers, der mit seinem 2er-BMW die dort vorgeschriebenen 70 Stundenkilometer wohl deutlich überschritt. Zwar äußern sich die Ermittlungsbehörden noch nicht, von welcher gefahrenen Geschwindigkeit ausgegangen wird, der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jörg Roth bestätigt aber Informationen des Schwarzwälder Boten, wonach auch hinsichtlich eines Autorennens ermittelt wird.

So würden sich die Ermittlungen ebenso auf den vor zwei Jahren im Strafgesetzbuch neu eingefügten Paragrafen der "Verbotenen Kraftfahrzeugrennen" erstrecken. Dabei handelt es sich um eine "gemeingefährliche Straftat". Roth: "Hiernach wird bestraft, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit fortbewegt." Die Folge könnte bei entsprechender Verurteilung eine Freiheitsstrafe sein. "Kommen in einem derartigen Fall Menschen zu Tode, ist die Freiheitsstrafe nicht unter ein Jahr und bis zu zehn Jahre", erklärt Roth.

Aus gut unterrichteten Kreisen wird zudem berichtet, dass die ermittelnden Beamten zunächst davon ausgegangen waren, dass mit einem weiteren Fahrzeug ein Rennen gefahren wurde. Roth erklärt hierzu: "Derzeit hat die Staatsanwaltschaft keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass andere Personen im Sinne eines Rennens an dem Unfall beteiligt waren."

Näher untersucht hatte die Polizei darüber hinaus das Fahrzeug des Unfallverursachers. So bestand der Verdacht, dass dieses möglicherweise manipuliert gewesen sein soll. Seitens eines Sprechers der Polizei wurde vor einigen Wochen auf Anfrage des Schwarzwälder Bote lediglich erklärt, dass die Polizei hinsichtlich des offenbar getunten Wagens im Kontakt mit BMW war.

Abschließende Erkenntnisse erhoffen sich die Ermittlungsbehörden demnach von einem Unfallgutachten. Hierbei sollen auch "die Steuergeräte des unfallverursachenden Fahrzeugs durch die Dekra ausgewertet werden", heißt es seitens der Polizei.

Gutachten bald erwartet

Laut Staatsanwaltschaft wird das Gutachten im Laufe der nächsten Woche erwartet. Es soll laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt eine "entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen", ob gegen den 24-Jährigen Anklage erhoben wird. Nach dem Eingang des Gutachtens wird demnach der Verteidigung, also dem rechtlichen Beistand des Verursachers, Gehör gewährt.

Schon kurz danach soll dann entschieden werden, ob die vorliegenden Ermittlungsergebnisse für die Erhebung einer Anklage ausreichen. Dann müsste sich der junge Fahrer vor Gericht für den schrecklichen Verkehrsunfall verantworten.