Oberbürgermeister regt Gründung des Gremiums an / Kosten belaufen sich auf 19 600 Euro / Ausschuss berät

Villingen-Schwenningen. Die Einrichtung eines Jugendgemeinderates kommt wieder auf die Tagesordnung. Der Jugendhilfeausschuss wird sich mit dem Vorschlag von Oberbürgermeister Rupert Kubon am Donnerstag, 8. Mai, 17 Uhr im Matthäus-Hummel-Saal in Villingen beschäftigen.

Bereits 2006 wurde dieses Thema von städtischen Jugendorganisationen im Gemeinderat eingebracht. Kubon hat diesen Wunsch nun in den Haushaltsplanberatungen wieder aufgegriffen. Die Kosten betragen 19 600 Euro.

Ziele sind eine demokratisch legitimierte Interessenvertretung von Jugendlichen für Jugendliche zu schaffen, Informationsdefiziten der Jugendpolitik entgegenzuwirken, Jugendlichen die Möglichkeiten zu geben, Wünsche, Kritik und Fragen in die kommunalpolitische Diskussion einzubringen und Lösungsansätze zu entwickeln, das Interesse der Jugendlichen an politischem Engagement zu wecken, sie frühzeitig in kommunalpolitische Gestaltungsprozesse einzubeziehen und mit den Grundregeln demokratischer Willensbildung vertraut zu machen.

Zur erfolgreichen Koordination der Erstkonstituierung soll der Bildungsreferent beim Landesjugendring Baden-Württemberg, Udo Wenzl, tätig werden. Er habe langjährige Erfahrung im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung, Generationendialog und Partizipationsberatung und verhalf bereits mehreren Kommunen bei der erfolgreichen Integration Jugendlicher in das kommunalpolitische Geschehen, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren haben die Möglichkeit, sich als Bewerber für den Jugendgemeinderat aufstellen zu lassen. Sie werden durch ein Schreiben der Stadt informiert. Das junge Gremium soll aus zwölf ehrenamtlich tätigen Jugendlichen bestehen, die für zwei Jahre gewählt werden. Die Wahl soll in Form einer Online- Wahl vonstatten gehen.

Das Jugendgremium soll die Möglichkeit erhalten, in vier bis sechs Sitzungen pro Jahr politische Jugendthemen öffentlich zu behandeln und eigene Tagesordnungspunkte einzubringen. Diese Punkte werden auch im Jugendhilfeausschuss und Gemeinderat berücksichtigt. Jeweils zwei Vertreter des Jugendgemeinderates werden an allen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und Jugendhilfeausschusses teilnehmen und sollen ein Anhörungsrecht zu jugendspezifischen Themen erhalten.