Der Richterspruch saß: Ein Student der Hochschule Furtwangen klagte erfolgreich gegen seine Exmatrikulation vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Foto: Deck

Klage gegen Exmatrikulation der Hochschule Furtwangen. Professor sieht sich bedroht. Streit um Klausur eskaliert.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Am Ende der Eskalationskette standen Exmatrikulation und Hausverbot. Doch der betroffene Student aus Villingen-Schwenningen wehrte sich, klagte gegen die Hochschule Furtwangen und bekam vor dem Verwaltungsgericht Freiburg jetzt zum Teil Recht.

Die "Exmatrikulation wird aufgehoben", soweit das Urteil des Gerichtes. Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ging es um Rausschmiss und (ein zeitlich begrenztes) Hausverbot des Studenten. Erahnen konnte man aber die Hintergründe dieser juristischen Auseinandersetzung: Hier der Student, der sich von einem Professor gemobbt und ungerecht benotet fühlt, dort der Pädagoge, der sich massiv bedroht sieht.

Das Vorspiel: Eine Viertelstunde vor der Verhandlung in Freiburg. Mehrere Stunden wird sich das Gericht mit der Klage eines Studenten aus Villingen-Schwenningen beschäftigen, der sich gegen Exmatrikulation und Hausverbot an der Hochschule Furtwangen wehrt. Während der Vater des Klägers unruhig den Gang auf und ab schreitet, unterhält sich der Professor der Schule angeregt mit Mitarbeitern und Studenten der HFU, die später dann auch als Zeugen auftreten und die Beurteilung und persönliche Sicht des Professoren untermauern.

Der Klausur-Streit: Der Streit eskaliert vor einem Jahr, eine nicht bestandene Klausur bildet den Nährboden hierzu. Der Casus Knaxus dabei schildert der Vater des klagenden Studenten, der vor seinem Abschluss stand: Eine Zweitkorrektur sei seinem Sohne von Hochschulseite aus zugesprochen worden, "aber passiert ist dann doch nichts", behauptet er. Das persönliche Drama um die nicht-bestandene Klausur füllt mittlerweile Aktenordner und führt letztendlich zum Prozess in Freiburg.

Das Zwischenmenschliche: Wie angespannt das Verhältnis zwischen Student und Prof ist, zeigen nicht nur die Aussagen der beiden im Gericht, sondern vor allem auch deren Mimik und Gestik. Während der Student immer wieder Blickkontakt mit seinem Lehrer sucht, ihn fixiert und sich ihm zuwendet, sitzt dieser steif wie eine Statue vor den drei Berufsrichtern und den zwei Laienrichtern. Immer wieder muss der HFU-Student zur Ordnung gerufen werden, weil er die Äußerungen des Hauptzeugen kommentiert oder mit einem höhnischen Lachen reagiert. Zum Schluss platziert sich der Wachtmeister zwischen die beiden. "So eine Verhandlung", meint er in einer Pause, "habe ich in meinen 33 Jahren Dienst noch nicht erlebt."

Die Bedenken: Gleich zu Beginn der Verhandlung eine erste Enschätzung. Die Vorsitzende Richterin weist darauf hin, dass sie Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation habe. Die Anwältin der HFU argumentiert, dass dieser Schritt auf dem "Fehlverhalten und einer Erkrankung des Studenten" basiere. Die psychische Erkrankung ist jedoch ein eher marginales Thema für das Gericht, da die behandelnde Ärztin bezeugt, dass der Gesundheitszustand ihres Patienten sich gebessert habe und er mit der richtigen Medikation ein "normales Leben" führen könne.

Der Professor: Ausschlaggebend für den angestrebten Rausschmiss ist nach Aussagen des Professors zum einen ein Aufeinandertreffen zwischen ihm und dem Studenten und dessen Vater. Der HFU-Dozent habe das Gespräch aufgrund von früheren Vorkommnissen verweigert, die beiden anderen beharren aber darauf, ihn wegen der strittigen Klausur zur Rede zu stellen. "Ich sah mich bedroht", so der Professor, der aufgrund der für ihn drohenden Eskalation mit dem Kläger "nur noch das Nötigste" reden will. Im anderen Fall ging es um eine Vorlesung, die der Student erheblich gestört haben soll. "Zwischenrufe, Beleidigungen, Gelächter." Die Vorlesung sei abgebrochen worden, "auch meine Studenten fühlten sich nicht mehr sicher", zumal es bereits einige Vorfälle gegeben habe.

Der Student: Für den betroffenen Studenten steht nach dem Urteil nur noch eines im Vordergrund. Er möchte sein Studium abschließen und die letzten beiden Klausuren noch schreiben. Mit dem Hausverbot könne er gut leben, kommentierte er das Urteil, da es zeitlich begrenzt sei und im Dezember ende.

Die Hochschule: Gibt sich die Hochschule Furtwangen im Vorfeld der Verhandlung mit Verweis auf den Prozess sehr wortkarg, soll es nach dem Freiburger Spruch nicht anders werden. "Wir werden uns zu diesem Verfahren nicht öffentlich äußern", heißt es knapp aus der Pressestelle der HFU.