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Handwerksinnungen und Gemeinderatsfraktionen plädieren dafür, Verbrennung von Holzpellets und Stückholz zu erlauben

Die Diskussionen rund um das Verbrennungsverbot werden weiter angefeuert. Das Thema, welches am Mittwoch im Gemeinderat behandelt werden soll, hat jetzt auch Handwerksinnungen auf den Plan gerufen – die eine klare Empfehlung aussprechen.

Villingen-Schwenningen. Die Ankündigung, das Thema Verbrennungsverbot erneut im Gemeinderat zu diskutieren, nachdem Anfang des Jahres keine Einigung erzielt werden konnte, hat hohe Wellen geschlagen. Neben zahlreichen Lesern äußern sich jetzt auch Fraktionen sowie Handwerksinnungen zu dem Thema.

Neues Gutachten

Bei der Sitzung am Mittwoch (17 Uhr, Neue Tonhalle) kommt das Verbrennungsverbot für feste und flüssige Brennstoffe, das in den Bebauungsplänen für die Wohngebiete Hammerhalde, Wöschhalde und Kopsbühl in Villingen sowie Deutenberg in Schwenningen verankert ist, nochmals auf den Tisch. Die Stadt will die insgesamt 16 Einzelbebauungspläne, die innerhalb der Wohngebiete für unterschiedliche Regelungen sorgen, vereinheitlichen. Um die Bebauungsplanänderung auf den Weg zu bringen, wurde ein Gutachten erstellt, das Emissionen und Immissionen darstellt. Der Inhalt dieses Gutachtens, welches von der Stadt als Grundlage für die zukünftige Regelung gesehen wird, und die gesamte Thematik werden jedoch heftig diskutiert.

Innungen äußern sich

In einer Mittelung empfehlen nun Handwerksinnungen und ein Aktionsbündnis die Aufhebung der Verbrennungsverbote in Villingen-Schwenningen. Demnach seien die Rückschlüsse zu Geruchsbelästigungen aus dem Gutachten juristisch angreifbar und strenge Vorgaben zum Imissionsschutz längst in der Umsetzung.

Zu diesem Entschluss kommen, nach regionalen fachlichen Abstimmungsgesprächen und Abwägungen mit den städtischen Gremien und nach Durchsicht des Gutachtens sowie nach ersten rechtlichen Überprüfungen der Sachlage, die örtlichen Handwerksinnungen für Sanitär- und Heizungstechnik, für Ofen- und Luftheizungsbau sowie das Aktionsbündnis Individuelles Heizen Baden-Württemberg.

Der Stadt und den Gemeinderäten wird demnach empfohlen, in den Wohngebieten Deutenberg, Hammerhalde, Kopsbühl und Wöschhalde nicht nur mit Holzpellets und leichtem Heizöl, sondern auch mit Stückholz heizen zu dürfen. Für die Energieträger Heizöl und Holzpellets sei im Gutachten festgestellt worden, dass die Stickoxid- und Feinstaubwerte in den Wohngebieten auch mit dem Brennstoff Stückholz durchaus einzuhalten und unkritisch sind. "Lediglich die, in der Realität nicht zu quantifizierende, Annahme einer Geruchsbelästigung durch Holzfeuerungen wird als Begründung herangezogen, die Verbrennungsverbote aufrecht zu erhalten", heißt es in der Mitteilung der Innungen.

So würde – nach einer ersten verwaltungsrechtlichen Prüfung des Gutachtens – die vorgesehene künftige Zulassung von Holzpellets und leichtem Heizöl, jedoch nicht von Stückholz oder Scheitholz, zu einer Vielzahl von rechtswidrigen und damit unwirksamen Bebauungsplänen führen, sind sich die Innungen sicher. Dies hätten die Fachverbände und Institutionen des Aktionsbündnisses in einem Brief an Oberbürgermeister Jürgen Roth ausführlich erläutert.

In der Mitteilung wird darüber hinaus hingewiesen, "dass in Deutschland mit der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, bis zum Jahr 2024, schon eine der europaweit strengsten Bestimmungen in den Wohngebieten umgesetzt wird". Hierbei würden regelmäßige Überprüfungen durch Schornsteinfeger verankert, die dem Schutz vor Geruchsbelästigungen dienen würden.

Antrag von FW, CDU & FDP

Auch die Stadtratsfraktionen der Freien Wähler, der CDU und der FDP haben sich im Rahmen eines Antrags zu diesem Thema geäußert. Sie machen sich hierbei stark, das Verbrennen von Holzpellets aber auch Stückholz zuzulassen, leichtes Heizöl soll allerdings nicht erlaubt werden.

Die Geruchsimmission beim Verbrennen von Stückholz würden im "worst-case-Szenario" des Gutachtens zwar drüber liegen. Dieser Annahme wurde aber zugrunde gelegt, dass in allen Haushalten komplett mit Stückholz geheizt wird. Diese Annahme sehen die Fraktionen als "weltfremd" an. "Wir halten die Vorteile des Heizens mit Holz sowohl aus Umweltgründen als auch aus forstwirtschaftlichen Gründen nicht nur bei Holzpellets für gegeben, sondern auch bei Stückholz", so die Fraktionsvorsitzenden. "Gelegentlich auftretende, subjektiv wahrgenommene, geringe Geruchsbelästigung" halten sie für zweitrangig.

Es wird dafür plädiert, den im Oktober 2018 befassten Beschluss wieder aufzunehmen. Dieser besagt, dass weiterhin das Verbrennen von flüssigen und festen Brennstoffen zu Heizungszwecken untersagt wird, mit Ausnahme von Holzpellets und naturbelassenem Stückholz. Für alle vier Wohngebiete soll getrennt abgestimmt werden.