Heizstrahler sollen in den Herbst- und Wintermonaten in Biergärten in VS aufgestellt werden dürfen. Foto: Pixabay

Gastronome wenden sich an Stadtverwaltung. Frist von Oktober bis Ende März 2021 vorgeschlagen. 

Villingen-Schwenningen - Heizstrahler sollen im Außenbereich der Gastronomie vom 1. Oktober bis 31. März 2021 erlaubt werden. Dies schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat in der Sitzung am Mittwoch, 23. September, vor.

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Bis Mai 2010 waren die Heizstrahler in VS zulässig. Dann wurden sie verboten, weil sich laut Vorlage der Verwaltung die Heizstrahler negativ auf städtebauliche und stadtgestalterische Belange auswirken und aus Sicht des Klimaschutzes als kritisch zu beurteilen sind.

Gastronome wenden sich an Stadtverwaltung

Das Thema bringt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomie wieder auf die Agenda. Zwei Gastronomen hätten die Stadtverwaltung angeschrieben und unter dem Hinweis auf die "aktuelle Corona-Saison" gebeten, das "Verbot für Terrassenheizgeräte aufzuheben". Überdies stellte die FDP-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag auf "Sondergenehmigung für Heizpilze in der Außengastronomie".

Die Stadt VS bewertet das Thema positiv. Der Vorschlag, die Freibewirtschaftungssaison zu erweitern und hierdurch einen längeren Aufenthalt der Gaststättenbesucher im öffentlichen Raum an der frischen Luft zu ermöglichen, werde grundsätzlich unterstützt. Der ausnahmsweise Betrieb von Heizstrahlern könne hierbei ein geeignetes Mittel sein, die kühleren Außentemperaturen in den Herbst- und Wintermonaten etwas abzumildern.