Wer Ortsverwaltungen anwählt, muss sich jetzt neue Telefonnummern merken. Foto: Müller Foto: Schwarzwälder Bote

Telefonvorwahlen: Experte: Überschneidungen mit kommunalpolitischen Gebietsgrenzen sind normal

Die Ortsverwaltung Weigheim hat eine neue Telefonnummer – und ist nun unter der Villinger Vorwahl erreichbar. Kann sich so auch ein Zusammenschluss privater Telefonnummern ankündigen? Der Schwarzwälder Bote hat nachgefragt.

Villingen-Schwenningen. 07721/82 18 60. Das ist die Telefonnummer, unter der die Ortsverwaltung von Weigheim nun erreichbar ist. Zuvor war die Gemeindestelle des Stadtbezirks wie auch die privaten Festnetzanschlüsse unter einer Nummer mit der Trossinger Vorwahl 07425 erreichbar. Auch in Tannheim – eigentlich im 07705er-Bereich von Donaueschingen-Wolterdingen – hat die Verwaltung nun eine Nummer mit Villinger Vorwahl. Unsere Zeitung hat sich mit Fragen beschäftigt, die dadurch aufkommen.

Warum haben sich die Telefonnummern geändert?

"Vor etwa zwei Jahren wurde begonnen, die Ortschaften an das städtische Telefonnetz anzuschließen. Vor zwei Wochen wurde das nun abgeschlossen", erklärt Oxana Brunner von der Pressestelle der Stadt. Alle städtischen Telefonnummern mit dem Beginn "82", wie eben auch die der Ortschaftsverwaltungen, seien nun in einem einheitlichen Netz und können unabhängig davon, ob der Anrufer vom Villinger oder Schwenninger Bereich aus anruft, ohne Vorwahl erreicht werden.

Das habe zum einen Kostengründe, zum anderen seien nun verwaltungsübergreifend Weitervermittlungen möglich. "Bislang konnten wir Anrufe nicht immer von Stelle zu Stelle übergeben. Stattdessen musste das Telefonat beendet werden und der Anrufer die neue Nummer anwählen", erklärt Brunner. Nun erreiche man mit einem Anruf immer den gewünschten Ansprechpartner.

Sind unterschiedliche Vorwahlen in verschiedenen Stadtbezirken selten?

Dass die seit den Gebietsreformen in den 1970er-Jahren geltenden kommunalpolitischen Grenzen wie in Villingen-Schwenningen nicht mit denen der Ortsnetzkennzahlen übereinstimmen, ist keine Seltenheit. "Identisch sind sie fast nie", erklärt Karsten Schierloh von der Bundesnetzagentur. Das Gebiet einer Ortsnetzkennzahl nennt man Ortsnetzbereich. Von diesen gibt es insgesamt 5200 in der Bundesrepublik. Das Stadtgebiet Villingen-Schwenningens liegt folglich auf oder überschneidet sich mit vier solcher Ortsnetzbereiche – Villingen, Schwenningen, Wolterdingen und Trossingen.

Ist die Ortsnetzkennzahl die Vorwahl?

Auch wenn die Ortsnetzkennzahl im Sprachgebrauch häufig Vorwahl genannt wird, ist sie nur ein Teil davon: Die Telefonvorwahl besteht aus genannter Ortsnetzkennzahl (etwa 7721 für Villingen) und der zuvor stehenden "0". Diese sogenannte Verkehrsausscheidungsziffer muss gewählt werden, um aus dem internen Telefonnetz (meist innerhalb des Ortsnetzbereichs) in das externe Telefonnetz zu gelangen.

Könnten auch private Festnetzanschlüsse auf die Villinger Vorwahl umgestellt werden?

"Generell gibt es in Deutschland keine Änderungen bei Vorwahlen", sagt Karsten Schierloh. Befürchtungen, sich als Privatperson irgendwann an eine andere Vorwahl (und durch Dopplungen gegebenenfalls auch an eine neue Festnetznummer) gewöhnen zu müssen, seien also unbegründet. "Ortsnetzbereiche zugunsten von Gemeindegrenzen zu verschieben, würde für die ansässigen Bürger, Unternehmen und den Netzbetreiber einen horrenden Aufwand bedeuten", erklärt Schierloh. Trotzdem gebe es hin und wieder Anfragen von Bürgermeistern, die gerne einheitliche Vorwahlen in ihren Gemeinden hätten. Auf diese könne man jedoch nicht eingehen, sagt der Fachmann.

Wie war dann der Anschlusswechsel der Verwaltungen Weigheim und Tannheim möglich?

Kommunen, erklärt Schierloh, hätten einen gewissen Handlungsspielraum, wenn ihre Gemarkung in mehreren Ortsnetzbereichen liegt. Dann kann die Verwaltung wie im Falle von Villingen-Schwenningen einheitliche Vorwahlen für die Anschlüsse in den verschiedenen Gebieten beantragen. Das gelte auch für Unternehmen. Eine Firma könne ebenso für sämtliche Niederlassungen eine einheitliche Telefonvorwahl aus einem ihrer betroffenen Bereiche beantragen. Dabei, so Schierloh, sei es unerheblich, ob die gewählte Ortsnetzkennzahl die des Haupt- oder eines Nebensitzes ist. Die Grenzen von Ortsnetzbereichen werden nur verschoben, wenn keine bestehenden Anschlüsse betroffen sind. "Entsteht in einem bislang unbebauten Areal ein neues Gewerbegebiet, wird der Ortsnetzbereich passend darum vergrößert", gibt der Experte ein Beispiel.