Umstritten: eine Bebauung dieser Fläche im Villinger ­Kurgebiet. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Baupläne: Bündnisgrüne fordern ein Umdenken in der Baupolitik: Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Villingen-Schwenningen. Am Paragrafen 13 im Baugesetzbuch üben die Bündnisgrünen VS scharfe Kritik und formulierten nun ein Positionspapier, um damit ein Umdenken in der Baupolitik zu bewirken.

Umweltprüfung

Hintergrund: Eigentlich ist im Baugesetzbuch vorgesehen, für alle Baugebiete eine Umweltprüfung zu erstellen, welche die Umweltauswirkungen eines Bauvorhabens einschätzt. Dabei müssen in der Regel für versiegelte Bauflächen im Gegenzug Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden. Nun gibt es in Deutschland den Paragrafen 13, der unter bestimmten Bedingungen ein vereinfachtes Verfahren gestattet. 13a ergänzte der Gesetzgeber, um innerorts schnell der Wohnungsnot entgegenwirken zu können. Und dies ohne Umweltprüfung. Im Anschluss wurde der Paragraf auch auf die Außenbereiche übertragen, an Ortsrändern und in Ortschaften kann man, vorerst bis Ende 2019, nach 13b Baugebiete ausweisen, "wohlgemerkt: um der Wohnungsnot abzuhelfen", betonen die Bündnisgrünen.

Dieser Paragraf werde jetzt jedoch genutzt, um Einfamilienhäuser bauen zu können, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen. "Und das ist, was derzeit landauf-landab gemacht wird und wogegen sich Bündnis 90/Die Grünen aussprechen!" 13a diene dazu, die Wohnungsnot zu beseitigen und nicht, "flächenfressende Einfamilienhäuser unter Aussetzung von Ausgleichsmaßnahmen zu bauen". Es gehe nicht darum, junge Familien am Bauen zu hindern, "aber wenn es nicht um die Beseitigung von Wohnungsnot geht, darf die Stadt nicht zu 13b greifen, um die normalen Bauvorschriften auszusetzen", heißt es in dem Papier. Es gebe einen Grundsatz, nachdem man auch in VS bauen wolle: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. "Die Aufstellungsbeschlüsse der letzten Zeit konterkarieren in unseren Augen diesen Grundsatz." 2019 werden allein in VS (Kernstadt und Ortschaften) Baugebiete in der Größe von mehr als 16 Hektar nach 13b angeschoben. Deshalb die Forderung: Bebauungen dürfen nur bedarfsorientiert erfolgen. Allein in der Kernstadt würden nach Aussagen der Bündnisgrünen derzeit einige Wohngebiete entstehen, auf dem Konversionsgelände wie Oberer Brühl und Lyautey, auf den ehemaligen Krankenhausstandorten, Erbsenlachen, im Lämmlisgrund, auf dem ehemaligen Bauhofgelände in Schwenningen und an vielen kleineren Standorten, die mehreren Tausend Bürgern Wohnraum bringen werden. "Genügt das, um den Wohnungsmangel in VS zu beseitigen? Hierzu benötigen wir belastbare Zahlen - und zwar bevor neue Baugebiete nach Paragraf 13 ausgewiesen werden", soweit die Bündnisgrünen. Und: Normale Bebauungspläne sollten grundsätzlich nicht nach 13b aufgestellt werden. Es gebe Städte (wie Heilbronn), die den Paragrafen aus diesen Gründen freiwillig nie nutzen. "Es ist die freie Entscheidung des Gemeinderats, in VS Bebauungspläne anzuschieben, mit Ausgleichsflächen und Umweltprüfung (wie im Regelfall vorgesehen ), oder ohne."

Erst Innenentwicklung

Innenentwicklung vor Außenentwicklung, das bedeutet für die Grünen auch: "Wir müssen vor einer Versiegelung von Grünflächen unbedingt vorher prüfen, ob es nicht im Innenraum bereits versiegelte Flächen gibt, die bebaut werden können."

Da seien alternative Möglichkeiten wie Stelzenbebauung von Parkplätzen oder Aufstockung von Gebäuden denkbar. Auch die Renovierung und Sanierung des alten Bestandes und damit Wiedernutzbarmachung wäre ein großer Gewinn an Attraktivität für VS.