Ein Gaffer präsentierte sein Werk ganz offen über Facebook - er muss mit einer hohen Strafe rechnen. Screenshot: Facebook/Schwarzwälder Bote VS

Nach tödlichem Unfall auf A 81 wird ermittelt. Tatverdächtiger konnte ausfindig gemacht werden.

Villingen-Schwenningen - Nachdem bei dem tödlichen Unfall auf der A 81 am 03. Juli ein unbekannter Gaffer die Rettungsarbeiten filmte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

Wie Polizeipressesprecher Thomas Kalmbach auf Nachfrage von schwarzwaelder-bote.de mitteilte, habe die Verkehrspolizei sich der Sache nach unserer Berichterstattung angenommen und Beweise gesichert.

Aktuell liege der Fall sogar schon bei der Staatsanwaltschaft. Der Nutzer, welcher hinter dem Facebook-Account steht, konnte ausfindig gemacht werden und muss nun die Konsequenzen für sein Handeln tragen.

Laut Kalmbach laute der Tatbestand der Anzeige, dass er gegen §201a StGB verstoßen habe. Darin heißt es, dass, wer eine Bildaufnahme angefertigt habe, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stelle, mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen muss.

Aktuell wird geprüft, ob mit der Aufnahme der "höchstpersönlichen Lebensbereich" der abgebildeten Person verletzt wurde.