Oberstaatsanwalt fordert gestern vor dem Landgericht: 15 jahre Haft für den Angeklagten. Foto: Kienzler

Gestern Plädoyers im K.o.-Tropfen-Prozess. Landgericht verkündet Urteil am nächsten Mittwoch.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Konstanz forderte gestern der Oberstaatsanwalt für den Raubzug des 32-jährigen Angeklagten in acht Fällen mit K.-o.Tropfen 14 Jahre und sechs Monate Haft. In einem Fall starb ein Opfer, weitere wurden in wehrlosem Zustand brutal zusammengeschlagen.

Da bei dem Angeklagten ein Wandel in seinem Charakter kaum zu erwarten sein werde, sollte nach der Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Der Ankläger kam zu diesem Schluss, da der 32-Jährige mit zwölf Taten ein langes Vorstrafenregister mit verwirkter Bewährung habe. Angesichts Diebstahl, Körperverletzung, Bombendrohung im Villinger Bahnhof und vielen anderen Delikten könne kaum von einer positiven Prognose in Zukunft ausgegangen werden.

Der medizinische Gutachter bescheinigte, dass trotz Drogeneinflusses die strafbaren Handlungen bewusst vorgenommen worden seien. Lügen und Tatzuweisungen an andere zögen sich bei allen Delikten wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten. Dies bestätigte auch der Schwenninger Substitutions- und Drogenarzt, der den Angeklagten betreute. Bei diesem war er zum Entzug in Behandlung und holte sich regelmäßig seine Droge zum Ausstieg ab. Der Entzug sei aber schwierig, da der Patient immer wieder rückfällig geworden sei.

Der Angeklagte, so der Oberstaatsanwalt, könne nur wegen seiner Taten und nicht wegen des Liquid-Besitzes belangt werden. Der Graffiti- und Felgenreiniger könne von jedem legal erworben werden. Von Drogenabhängigen wurde die Flüssigkeit schnell als Ersatzdroge erkannt.

Ein Trip koste nur wenige Cent. Der medizinische Gutachter stellte aber fest, dass die Dosierung über Leben und Tod in engem Rahmen entscheide. Nur wenige Tropfen reichen für eine Rauscheuphorie. Gefährlich werde es ab 2,5 Milliliter. Da bei Daniel B., dem verstorbenen Opfer, noch Liquidreste im Magen gefunden wurden, gehe man von einer Einnahme zwischen drei und 4,5 Milliliter aus. Nach zehn Minuten müsse der damals 25-Jährige ins Koma gefallen sein. Allein könne er sich kaum entkleidet haben. Lediglich die Verletzung am Rücken könne dem Angeklagten kaum zur Last gelegt werden.

Der Oberstaatsanwalt warf dem Angeklagten vor, dass er Daniel B. beraubt habe. Vor allem dessen silberne Halskette habe er an sich genommen und später verschenkt. Diese hatte der Verstorbene nie abgelegt.

Der Anwalt der Familie, die als Nebenkläger auftrat, forderte lebenslängliche Haft mit Sicherungsverwahrung. Ein weiterer Nebenklageanwalt eines Opfers vertraut auf das Urteil des Gerichts. Sein Mandat vermisst beim Angeklagten ein Schuldeingeständnis sowie Mitgefühl für die Opfer.

Die Verteidigung folgte nicht in allen Punkten den Anschuldigungen des Anklägers. Das Strafmaß sollte weit unter dem vom Oberstaatsanwalt geforderten liegen. Eine Sicherungsverwahrung sei nicht notwendig, da sein Mandant jetzt schon in der Haft gezeigt habe, dass er sich bessern kann. Man sollte auf die heilende Wirkung des Vollzugs vertrauen, so der Anwalt.

Das Urteil wird am Mittwoch, 6. März, gesprochen.