Ring frei für OB Rupert Kubon und Wolfgang Berweck – auch wenn die Staatsanwaltschaft nicht wegen Untreue gegen Kubon ermittelt, dauert die Auseinandersetzung an. Foto: Archiv/Kombo: Ulm

Strafrechtliche Tatbestände für Untreue seien nicht erfüllt. OB muss sich erklären. Berweck will Akteneinsicht.

Villingen-Schwenningen - Die Staatsanwaltschaft Konstanz wird vorerst, gegen OB Rupert Kubon in der "Überstunden-Affäre" nicht wegen Untreue ermitteln. Der Anwalt und Gemeinderat der Freien Wähler Wolfgang Berweck bleibt aber am Ball und will nun Akteneinsicht nehmen.

Getreu dem Motto, wenn auch die Schlacht verloren ist, ist es der Krieg noch lange nicht, geht der Streit in Sachen Überstunden und Co. munter weiter. Aus Teilen des Gemeinderates wird dem Oberbürgermeister nach einem entsprechenden Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorgeworfen, Überstunden nach Gutdünken und für einen handverlesenen Kreis von Amtsleitern ausbezahlt und unangemessene Beförderungen ausgesprochen zu haben. Berweck informierte die Staatsanwaltschaft und bat um Prüfung, ob hier nicht etwa Untreue vorläge.

Auch die Vorgänge um das Heilig-Geist-Spital hat er wieder ausgegraben. Demnach soll der Geschäftsführer Werner Echle auf Anweisung des Stiftungsratsvorsitzenden Rupert Kubon und mit Zustimmung einiger Stiftungsräte Grundstücke zum Schnäppchenpreis verkauft haben – die Stadt VS habe später eigene Grundstücke zum Zweieinhalbfachen dessen verkauft. Und mehr noch: Es seien, so Berweck, auch Grundstücke verkauft worden, die für den Klinik-Neubau nicht erforderlich waren. Dies alles, während man das "Spital-Vermögen" sinnigerweise besser für die Neugestaltung des veralteten Spitals spare. Eine Untreue sah die Staatsanwaltschaft darin nicht. Sie habe nicht feststellen können, "dass der Angezeigte im Vorfeld des Verkaufs der Grundstücke der Stiftung bereits wusste, dass er später entsprechende Grundstücke der Stadt wesentlich teurer würde veräußern können". Offenbar sei es Berweck damals "nicht gelungen, den Stiftungsrat von seiner – wie sich später herausstellte wohl zutreffenden – Auffassung zu überzeugen".

Auch bezüglich der Überstunden-Affäre und einer angeprangerten Beförderung sah die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllt, sie schreibt aber: "Ob hier dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten wären oder verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen erfolgsversprechend sein könnten, hat die Staatsanwaltschaft nicht zu entscheiden."

Aufgeben will Berweck ob der Stellungnahmen aber nicht – er will Akteneinsicht nehmen und seine Argumente gegebenenfalls noch ergänzen. Und auch OB Kubon hat Hausaufgaben auf: Das Regierungspräsidium, bei dem Berweck im Zuge der Überstunden-Affäre ebenfalls vorstellig geworden ist und das insbesondere mit OB Kubon "sehr pfleglich" umgehe, wartet noch auf eine Stellungnahme der Stadt zu den Feststellungen der GPA im Prüfbericht, um zu entscheiden, "ob die Abschlussbestätigung uneingeschränkt oder mit Einschränkungen erteilt wird, oder ob andere Maßnahmen veranlasst werden müssen".