Das Heilig-Geist-Spital steht im Zentrum einer langwierigen Rechtsstreitigkeit. Foto: Eich

Ehemalige Heimleiterin klagt auf Zahlung von 2.7 000 Euro. Fronten sind verhärtet.

VS-Villingen - In Sachen Spitalfond gegen die ehemalige Leiterin des Heilig-Geist-Spitals gab es vor dem Arbeitsgericht den nächsten Akt. Die ehemalige Chefin klagte auf Zahlung von ausstehendem Geld.

Zur Vorgeschichte: Der ehemaligen Leiterin des Heilig-Geist-Spitals wurden Unregelmäßigkeiten vorgeworfen bei der Beschaffung von Nahrungsergänzungmitteln für die Heimbewohner. Dadurch sollen die Patienten finanziell geschädigt worden sein. Zusätzlich habe sich mit ihrem Wissen ein anderer Mitarbeiter finanziell Vorteile verschafft, dieser hatte eine Nebentätigkeit bei einem großen Arzneimittelkonzern. Hier habe die Heimleiterin diese Vorgänge durch Anordnungen unterstützt. Die Nahrungsergänzungmittel sollen jedoch nie bei den Heimbewohnern angekommen sein, sie seien an Privatadressen geliefert worden. Die Geschäftsleitung des Spitalfonds warf ihr eine "Schwerwiegende Pflichtverletzung" vor. Die Folge war eine fristlose Kündigung für die Heimleitung sowie ein Hausverbot, gegen beides klagte sie. Das Verfahren ging in die Berufung an das Landesarbeitsgericht Freiburg.

Die damals Verhandlungsleitende Richterin Böckenförde-Wunderlich führte im März eine 90-Minütige Verhandlung, die Aktenlage war nicht ganz eindeutig. Eine durch den Spitalfondsgeschäftsführer Günter Reichert angebotene Einigung lehnte die Klägerin ab, sie wollte eine Wiedereinstellung. Wobei hier die Richterin durchaus ihre Zweifel hatte, ob das sinnvoll sei. Aus diesem Grund ließ sie sich rund einen Monat Zeit bis zur Urteilsverkündung. Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, lautete der Richterspruch im April, somit war die ehemalige Heimleiterin automatisch wieder angestellt. Rückwirkend wurden laut Richterin in solchen Fällen auch Gehaltszahlungen fällig, abzüglich Zahlungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld. Auch das Hausverbot wurde als gegenstandslos erklärt. Das Gericht begründet das Urteil mit der fehlerhaften Personalratsanhörung, weiterhin stützte sich das Gericht auf andere Gründe: Man sehe keinen dringenden Verdacht einer "Schwerwiegenden Pflichtverletzung" und die Klägerin sei vor dem Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden.

Grundsätzlich sind jetzt – im Gegensatz zur März-Verhandlung – mittlerweile beide Seiten gewillt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, damals bot der Arbeitgeber eine Auflösung bereits an. Allerdings liege man bei den Konditionen weit auseinander, so der Pressesprecher des Arbeitsgerichts. Er wollte jedoch nicht über die Höhe spekulieren. Zuzüglich gehe es noch um Zahlungen von Gehalt und Urlaubsanspruch.

Nach Beschreibungen trat die Klägerin am 4. Juli wieder zur Arbeit an, allerdings wurde ihr nicht die Heimleitung anvertraut, sondern die Leitung einer Wohngruppe, was ihr Anwalt als nicht gleichwertigen Arbeitsplatz sieht, sondern unterwertig. Die Klägerin wurde von dem Spitalfonds-Geschäftsführer am nächsten Tag jedoch wieder suspendiert. Nach Aussage des Beklagtenanwalts, da sie Provokationen gegen eine andere Mitarbeiterin getätigt und alles getan habe, um wieder nach Hause geschickt zu werden.

In einer mündlichen Verhandlung im Januar soll ein Urteil fallen. Günter Reichert, Geschäftsführer des Spitalfonds, zu den Vorgängen befragt: "Ich gebe zu Personalangelegenheiten keine öffentliche Auskunft."