Markus und Susanne Schwörer mit Karl Rombach bei der Überreichung der Mitteilung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Foto: Büro Rombach Foto: Schwarzwälder Bote

Milchvieh: Landwirte bekommen 15 000 Euro von der Tierseuchenkasse / Rombach besucht den Hof

Die Familie Schwörer aus Pfaffenweiler verlor nahezu den gesamten Milchviehbestand ihre Hofes durch eine bakterielle Vergiftung. Doch die Hilfsbereitschaft war groß.

VS-Pfaffenweiler (uwk). Bei einer Spendenaktion, initiiert durch die Grünen-Landtagsabgeordnete Martina Braun, kamen rund 94 000 Euro zusammen. Jetzt erhalten Schwörers weitere Unterstützung. Der Beihilfeausschuss der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg habe einer außerordentlichen Beihilfe in Höhe von 15 000 Euro für die Familie Schwörer zugestimmt, teilte der CDU-Landtagsabgeordneter Karl Rombach bei einem Besuch auf dem Hof der Schwörers in Pfaffenweiler mit.

Der landwirtschaftliche Betrieb hatte 54 Milchkühe und Rinder, fast den gesamten Milchviehbestand, durch Botulismus, eine bakterielle Vergiftung, verloren. Durch die großzügige Spendenbereitschaft der Bevölkerung und die schnellstmögliche Bewilligung durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg konnte der Familie schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen. "Als Tierhalter weiß ich, wie betrüblich es ist, vor einem leeren Stall zu stehen. Keine Geldzahlung kann einen Tierverlust aufwiegen, wo ein Landwirt viel Herzblut in Aufzucht und Pflege gesteckt hat", erklärt Rombach anlässlich seines Besuchs auf dem Hof von Familie Schwörer.

Unmittelbar als Familie Schwörer ihn im Juli über den Ausbruch der Tierkrankheit auf ihrem Hof informiert habe, sei er aktiv geworden und habe mitgeteilt, dass ein geplanter Beihilfeantrag an die Tierseuchenkasse Gegenstand der nächsten planmäßigen Beihilfeausschusssitzung am 19. September sein werde.

"Der Beihilfeausschuss der Tierseuchenkasse bewilligte die höchste rechtlich mögliche Summe. Die Zahlung der Tierseuchenkasse kann nur einen Teil des Schadens ersetzen, das EU-Recht gibt den Rahmen vor", erklärte der Abgeordnete.

Botulismus sei keine gelistete Krankheit, weshalb die Zahlung als außerordentliche Beihilfe nach EU-Subventionsrecht als Deminimis-Zahlung durchgeführt werde. Demnach dürfe ein Betrieb im Zeitraum von drei Jahren höchstens 15 000 Euro Deminimis-Beihilfen erhalten. "Mit der Beihilfezahlung und den eingegangenen Spenden aus der Bevölkerung kann der finanziell entstandene Schaden teilweise ausgeglichen sowie der Erhalt des Hofes und die Zukunft des Milchviehbetriebs der Familie Schwörer gewährleistet werden. Allen Spendern danke ich auch herzlich für ihre beispiellose Bereitschaft zu helfen. Ich wünsche der Familie Schwörer viel Erfolg und eine glückliche Hand beim Aufbau einer neuen Herde sowie allzeit gesunde Tiere", so Rombach.