Opfer brutaler Gewalt wurde ein 17-Jähriger im Bahnhofsumfeld – und auch andere Polizeimeldungen verkünden immer wieder Straftaten in diesem Bereich. Foto: © Bits and Splits – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Bahnhof: Sorge um Sicherheit / Eine Frage der Zuständigkeit

Ist der Villinger Bahnhof eine kriminelle Ecke? Und ist er als privates Gelände der Deutschen Bahn sogar ein Niemandsland, in dem Ordnungshüter kaum eine Handhabe haben? Diese Frage trieb nun auch Gemeinderäte von Villingen-Schwenningen um.

Villingen-Schwenningen. Wenn Bertold Ummenhofer seine Joggingrunden an der Brigach entlang dreht, dann sieht er als Ordnungshüter höchstens einmal Beamte der Landespolizei. Die städtischen Vollzugsbeamten aber, die glänzten gerade in diesem sensiblen Bereich, bemängelte er, durch Abwesenheit. Laut Stadtverwaltung aus Kompetenzgründen: Das Areal rund um den Bahnhof nämlich sei Privatgelände der Bahn und das städtische Ordnungsamt damit schlichtweg nicht zuständig, hieß es noch am Mittwochabend. Tags darauf wurde diese Aussage jedoch von der Pressestelle relativiert: "Die Kollegen sind auch auf dem Bahnhofsvorplatz aktiv und kontrollieren, sofern ein Anlass dazu gegeben ist", in der Brigachstraße seien die städtischen Streifen beinahe täglich unterwegs. Der Ordnungsdienst und die Landespolizei arbeiteten hier eng zusammen und führten gemeinsame Streifen, insbesondere im Sinne des Jugendschutzes und des Drogenschutzes durch. Lediglich in der Bahnhofshalle und an den Bahnsteigen sei das anders, hier sei ausschließlich die Bundespolizei zuständig, "da es sich um Privatgelände handelt". Und die Deutsche Bahn ihrerseits scheint nicht über den Tellerrand hinausblicken zu wollen: Das Bahnhofsumfeld, antwortet der Pressesprecher Michael Greschniok auf Anfrage unserer Zeitung, sei nicht "unsere Fläche", nur ein zwei bis zweieinhalb Meter breiter Streifen um das Bahnhofsgebäude und die Gleisanlagen fielen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Fragwürdige Zuständigkeiten also in einem Bereich, auf den am besten alle gemeinsam verstärkt ein Auge hätten? Immerhin passieren dort immer wieder Dinge wie Straftaten, Belästigungen oder gar Übergriffe. So wie an einem Freitagnachmittag im Februar, als ein 17-jähriger Jugendlicher, der zwischen Bahnhof und Brigachkiosk brutal zusammengeschlagen worden ist.

Für Dieter Popp von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Tuttlingen ist klar: Dort, wo viele Menschen sind, passieren auch häufiger Straftaten. Ein Bahnhof sei immer ein Ort für einen regen Publikumsverkehr – "dazu gehören auch Personen, die Straftaten begehen", so Popp. Auf der Achse von belebten Bereichen – etwa Kneipenmeilen wie der Färberstraße – hin zu Bahnhöfen passierten daher, relativ gesehen, auch mehr Straftaten. "Öfter als in einem reinen Wohngebiet beispielsweise." Trotzdem: "Von einem Brennpunkt, um Gottes Willen, kann auch im Fall des Villinger Bahnhofs nicht die Rede sein", so Popp. Selbst in den Städten im Schwarzwald-Baar-Kreis lebten die Bürger relativ sicher.

Tatsächlich aber sei die Zuständigkeit von Ordnungshütern an Bahnhöfen differenziert zu betrachten. Sei früher die Bahnpolizei verantwortlich gewesen, sei diese später in die Bundespolizei übergegangen – und diese sei noch heute für das Bahnhofsareal oder Gleisbereiche zuständig. "Wenn die nicht da sind, sind wir zuständig", sagt Popp, stellvertretend für die Landespolizei. Ohne Handhabe aber sei das Ordnungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen auch auf dem Bahngelände nicht, stellt Popp klar: Die Vollzugsbeamten der Stadt "können dort sehr wohl, trotz Zuständigkeit der Bundespolizei, eingreifen". Und auch, im Bahnhofsbereich Streifen einzusetzen oder Patrouille zu gehen, sei problemlos möglich, bis hin zum Eingreifen bei akuten Straftaten.