Fußballweltmeisterschaft: IHK warnt vor Fallstricken

Schwarzwald-Baar-Kreis. Werben für und mit der Fußballweltmeisterschaft? Die IHK warnt: Auf Unternehmen lauern viele Fallstricke. Die Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland ist das sportliche Großereignis dieses Jahres. Viele Unternehmen nutzen dies dazu, mit der WM auch ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, denn traditionell ist die Kauflaune während einer solchen WM überdurchschnittlich gut. Wolf-Dieter Bauer, Justiziar der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg mahnt allerdings zur Vorsicht: "Die Fußballweltmeisterschaft ist nicht nur ein tolles gemeinsames Fest, sondern eben auch ein Markenprodukt der FIFA, die Veranstalter der WM ist." Dies hat laut Bauer zur Folge, dass nur offizielle FIFA-Partner, Sponsoren und Nationale Förderer mit den geschützten Begriffen und Symbolen werben dürfen. Solange rein beschreibende Angaben verwendet werden und auf solche geschützten Begriffe und Symbole verzichtet wird, kann auch von anderen Unternehmen mit der Weltmeisterschaft geworben werden. "Hier lauern aber auf die Unternehmen einige Fallstricke", erläutert der IHK-Jurist und rät allen, die die WM als Zugpferd nutzen wollen, sich rechtlichen Rat einzuholen, denn "Unternehmen, die gegen Schutzrechte verstoßen, drohen empfindliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche seitens der FIFA". Auch Gastronomiebetriebe, die öffentliche Übertragungen von Spielen der Fußballweltmeisterschaft in ihren Lokalitäten anbieten möchten, sollten darauf achten, dass nach dem FIFA-Reglement für gewerbliche sogenannte "Public-Viewing-Veranstaltungen" Lizenzen zu erwerben sind. Unternehmer, die sich einen Überblick verschaffen wollen, finden unter www.ihk-sbh.de/wm2018 eine umfassende Übersicht.