Beim Verbrennungsverbot in einigen Wohngebieten von VS gilt zweierlei Recht. Foto: Pixabay

Nächstes Kapitel im Streit ums Verbrennungsverbot. Im Rathaus will man pragmatische Wege gehen. Mit Kommentar

Villingen-Schwenningen - Der Streit um das Verbrennungsverbot in einigen Wohngebieten Villingen-Schwenningens geht in eine neue Runde. Das Verbot, das so ungeschickt formuliert war, dass es auch Pelletsheizungen tangiert, soll laut Gemeinderatsbeschluss im vergangenen Oktober zwar laut Gemeinderatsbeschluss in den Wohngebieten Hammerhalde, Kopsbühl und Deutenberg fallen – in der Wöschhalde allerdings bleibt es bestehen. Der Grund für zweierlei Recht in einer Stadt: Im Wohngebiet Wöschhalde waren bei der Kampfabstimmung zu viele Gemeinderäte, die das Verbot hätten kippen können, befangen und durften daher nicht mit abstimmen.

Die Folge war Freude bei vielen Hausbesitzern in den Gebieten Hammerhalde, Kopsbühl und Deutenberg – Verdruss hingegen in der Wöschhalde. Auch hier dürfte das letzte Wörtchen in Sachen Verbrennungsverbot in VS mit Sicherheit noch nicht gesprochen sein. In den Fokus jedoch rücken nun erst einmal die drei Wohngebiete, in welchen das Verbot kippen soll. Denn dafür benötigt es Bebauungsplanänderungen, mit welchen sich der Technische Ausschuss am kommenden Dienstag, 5. Februar, befassen wird. Und auch dieser Sitzung liegt ein bemerkenswerter Vorschlag zugrunde.

Warten bis 2020

Weil Amtsmühlen bekanntlich langsam mahlen, müssen sich die Eigenheimer in den drei Wohngebieten noch gedulden: Erst im Jahr 2020 werden laut einer Information der Stadtverwaltung, entsprechende Satzungsbeschlüsse erfolgen können – dies auch dann, wenn das Verfahren schon jetzt "ohne Verzögerungen schnellstmöglich zu einem Abschluss" gebracht werden soll.

So lange aber will man die Eigenheimer nicht auf die Folter spannen, die in ihrem Haus beispielsweise eine Pelletsheizung betreiben möchten, dies aber laut Vorschrift aktuell noch nicht dürfen. Es wäre "unverhältnismäßig", findet die Verwaltung, von einem Häuslebauer oder Eigenheimer im Extremstfall beispielsweise zu verlangen, eine Ersatzheizung für seine als Allein- oder Hauptwärmequelle geplante Pelletsheizung in Betrieb zu nehmen, wenn das Verbrennungsverbot am Ende doch ohnehin wahrscheinlich in Kürze fallen wird.

Es liegt im Ermessen

Deshalb will man im doppelstädtischen Rathaus unbürokratische, aber pragmatische Wege gehen: Es soll eine Art Schonfrist geben. So verspricht die Verwaltung: "Bis zum Abschluss der Verfahren wird die Verwaltung in Bezug auf bestehende Verbrennungsanlagen keine Nutzungsuntersagung aussprechen." Es läge im Ermessen der Verwaltung, den Vollzug der Verbrennungsverbote bis zum Abschluss der Bebauungsplanverfahren auszusetzen, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Technischen Ausschuss in der kommenden Woche. Schließlich entspreche es "dem Willen des Gemeinderates", die Verbrennungsverbote einzuschränken oder gar aufzuheben.

Im Technischen Ausschuss sollen nun die Beschlüsse für die Bebauungsplanänderungen fallen. In den Fokus rückt im Laufe des Verfahrens ein unübersichtliches Konstrukt: Alleine in den drei Plangebieten Deutenberg, Hammerhalde und Kopsbühl verfügt Villingen-Schwenningen über sage und schreibe zwölf einzelne Bebauungspläne mit Regelungen zu Verbrennungsverboten – es gilt also, einen richtigen "Flickenteppich" von Vorschriften unter einen Hut zu bekommen.

Kommentar: Sternstunde

Cornelia Spitz

Na also, geht doch! Endlich ist ein Funken Bürgernähe und Pragmatismus in der unleidigen Debatte über die Verbrennungsverbote in VS zu sehen. Mit der vorgeschlagenen Schonfrist für die Eigenheimer am Kopsbühl, am Deutenberg und in der Hammerhalde will man endlich einmal einen vernünftigen Weg einschlagen. Es wird auch Zeit. Bürgernahe und nachvollziehbare Vorschriften sind in dieser Sache ansonsten leider Mangelware. Vielen Eigenheimern in der Wöschhalde nämlich bleibt es verboten, ihre Pelletsheizungen zu betreiben. Und das nur, weil zu viele Gemeinderäte, die das Verbot auch dort hätten kippen können, für dieses Wohngebiet als befangen gegolten haben. Vielleicht dürfen die Bürger dort aber wenigstens ein Kerzlein entzünden – im Zeichen der Hoffnung, es möge künftig noch mehr solch bürgernaher Sternstunden der Kommunalpolitik in VS geben.