Trinkwasserverordnung schreibt Untersuchungen auf Legionellen vor. Vermieter verunsichert.
Villingen-Schwenningen - Schadet das Duschen in Ihrem Mietobjekt möglicherweise der Gesundheit? Während einige Vermieter noch verunsichert sind, ob sie ihr Trinkwasser auf Legionellen kontrollieren müssen, raufen sich manche Behördenmitarbeiter jetzt schon die Haare, wenn sie an den Aufwand denken.
Die neue Trinkwasserverordnung, nach der auch Vermieter zu Untersuchungen herangezogen werden, verunsichert viele Betroffene. Thomas Haller, der auch für den Haus-und Grundeigentümerverein VS als Anwalt arbeitet, und einige Sanitärfachbetriebe haben in letzter Zeit eines gemeinsam: Mitglieder und Kunden interessiert es brennend, ob sie mit ihren Mietobjekten unter die Klauseln fallen und tatsächlich ihr Trinkwasser auf die gefährlichen stäbchenförmigen Bakterien analysieren müssen. Komplex wie das Thema ist, rät Haller generell auch Vermietern von kleineren Objekten, Ein- oder Zweifamilienhäusern, sich »das Wasseraufbereitungssystem und das Leitungssystem im Haus durch einen Fachmann ganz genau anschauen zu lassen«. Befreit von dieser Vorgabe seien nur Eigentümer, die ihre Ein-oder Zweifamilienhäuser selbst nutzen.
Doch so leicht lassen sich die Fragen um die Wasseraufbereitungssysteme nicht beantworten, wie auch der Anruf bei einem Villinger Sanitärbetrieb beweist. Eine Rolle bei der Beurteilung spielt dabei die Größe der Anlagen: Diejenigen, die mehr als 400 Liter fassen, fallen unter die gesetzliche Regelung. Zudem spielt auch die Wassermenge eine Rolle, die zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle auftaucht. »Das zu bestimmen, ist sicherlich nicht einfach«, so Anwalt und Flaschner-Fachleute unisono. Fakt ist aber auch, dass sich seit geraumer Zeit einige Vermieter dazu entschlossen haben, an ihren Anlagen entsprechende Ventile zur Probenentnahme anbringen zu lassen. Die Kosten für Ventil und Einbau schwanken zwischen 160 und 400 Euro.
Fällt die Trinkwasser-Installation unter die Verordnung, müssen betroffene Vermieter die Anlage dem zuständigen Gesundheitsamt melden, ein Prüflabor mit (voraussichtlich jährlichen) Untersuchungen beauftragen und das Ergebnis dem Gesundheitsamt melden, sofern mehr als 100 Legionellen in 100 Millilitern Wasser schwimmen. Das Gesundheitsamt prüft dann, ob und in welchem Umfang Maßnahmen nötig sind.
Kommt ein Vermieter seiner Verpflichtung nicht nach, drohen saftige Geldbußen in maximal fünfstelliger Höhe. Noch endet die Frist für die Vermieter zur Prüfung im Oktober 2012, möglicherweise wird diese aber um ein weiteres Jahr verlängert.
Angesichts des großen Aufwands wird jetzt schon gemunkelt, dass diese Vorgaben mit dem vorhandenen Personal in den Gesundheitsämtern nicht zu stemmen seien. »Da müssten wir einige Leute mehr einstellen. Und wer soll das dann bezahlen?«, hieß es aus der Region. Zudem wird auch der Nutzen der Kontrollen bezweifelt. Sinnvoll wäre es, so ein Mitarbeiter, beispielsweie nachts die Wassertemperatur mehrfach auf mindestens 55 Grad aufzuheizen, um die Legionellen abzutöten. »Denn bei den gängigen Temperaturen von etwa 40 Grad gefällt es den Bakterien am besten.«