Ein Investor springt ab / Bei Schwenninger Firma läuft Verkauf gut

Villingen-Schwenningen (uwk). Nur in Teilen kommt die Wohnbebauung im Schwenninger Neckarpark voran. Der Investor für das mittlere von drei Baufeldern ist abgesprungen. Im südlichen Teil wird ohnehin noch nicht verkauft. Dagegen verzeichnet die Exklusiv Immobilienbau GmbH aus Schwenningen für den nördlichen Teil eine rege Nachfrage.

Erstmal gestoppt ist das Projekt für den mittleren Teil. Warum? Der Grund und Boden auf dem früheren Landesgartenschaugelände muss erneut auf Altlasten untersucht werden. Dies geschieht auf Anordnung und unter Auflagen der Fachbehörden, erklärte gestern Nicolas Lutterbach, Pressesprecher der Stadt. Der Satzungsbeschluss über dieses Areal wurde gestern auch von der Tagesordnung des Technischen Ausschusses genommen.

Unterdessen läuft der Verkauf im nördlichen Teil sehr gut, zeigt Geschäftsführer Wiktor Kromm auf. Der Baugenehmigungsantrag sei eingereicht. Baubeginn soll im August sein. Die Altlastenproblematik bremst die Firma nicht, denn: Mit der Stadt seien sämtliche Details geregelt. Ein Geologe würde Untersuchungen vornehmen. Würde belastetes Material gefunden, hänge es vom Wert ab, wer die Kosten übernimmt, erklärt Kromm.

In den Begründungen zum Bebauungsplan widmet die Stadt den Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ein Kapitel. Im Vorfeld der Landesgartenschau hätten hier umfangreiche Altlastenerkundungs- und Sanierungsmaßnahmen stattgefunden, heißt es. Es habe einen umfangreichen Bodenaustausch gegeben. Aber: In tieferen Bodenzonen sowie im Grundwasser seien dennoch Restbelastungen vorhanden, erklärt die Stadt weiter und weist daraufhin, dass sie für die Bodenbelastungen keine Sanierungsnotwendigkeit sieht, jedoch seien sie abfallrechtlich relevant. Bei wesentlichen Änderungen müssten sie neu bewertet werden. Und: Die Vermischung von unbelastetem Boden und Erde mit Restbelastungen sei zu vermeiden, lautet ein weiterer Hinweis. Schließlich weist die Stadt auf abfallrechtliche Bestimmungen bei der Entsorgung hin.