Überraschende Wendung: Pegida hat Klage gegen das Demonstrationsverbot in Villingen-Schwenningen eingelegt. Das Verwaltungsgericht Freiburg prüft dieses Verbot heute Nachmittag. Foto: dpa

Bewegung klagt in einem Eilantrag gegen die Stadtverwaltung. Gericht prüfe juristische Aspekte, sagte ein Sprecher.

Villingen-Schwenningen - Im Streit um Aufmärsche der rechtsgerichteten Bewegung Pegida in Villingen-Schwenningen prüft das Verwaltungsgericht Freiburg ein von der Stadt verhängtes Demonstrationsverbot. Eine Entscheidung werde im Laufe des Nachmittags fallen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag.

Pegida klagt in einem Eilantrag gegen die Stadtverwaltung, um so ihre für diesen Sonntag (19. April/15.00 Uhr) geplante Kundgebung durchsetzen zu können. Das Rathaus hatte die Aktion Mitte der Woche verboten. Es wäre die sechste Pegida-Kundgebung in der Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Das Gericht prüfe juristische Aspekte, sagte der Sprecher. Es gehe einzig um die Frage, ob das von der Stadtverwaltung ausgesprochene Demonstrationsverbot rechtmäßig ist. Eine politische Bewertung stehe dem Gericht nicht zu.

Villingen-Schwenningen und Karlsruhe sind die beiden einzigen Städte in Baden-Württemberg, in denen Pegida auf die Straße geht. In Villingen-Schwenningen waren die Teilnehmerzahlen bislang hinter den Erwartungen der Veranstalter zurückgeblieben. Bei den bisherigen Kundgebungen hatte es Gegendemonstrationen gegeben. Dabei war es laut Polizei friedlich geblieben.

Polizei versichert, in jedem Fall Sicherheit zu gewährleisten

Unabhängig davon, ob die Versammlungen tatsächlich stattfinden werden, hat sich die Polizei übrigens bereits auf die angemeldeten Versammlungen und auf den hohen Besucherandrang des verkaufsoffenen Sonntags konzeptionell eingestellt, hieß es derweil in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Tuttlingen.

Die Polizei werde mit zahlreichen Kräften vor Ort sein, um "einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen und der Kundgebungen, sowie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des verkaufsoffenen Sonntags zu gewährleisten."