Weil er mit der Qualität des Stoffs nicht zufrieden war, schlug der Mann zu. (Symbolbild) Foto: nito – stock.adobe.com

Körperverletzung bleibt ungeklärt. Urteil fällt für den Vorbestraften milde aus.

VS-Villingen - Weil die Droge keine gute Qualität hatte, verprügelte ein Mann aus Villingen seinen Dealer und forderte 200 Euro Schadensersatz. Der vorbestrafte Angeklagte wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im November 2019 mit zwei weiteren Tätern den 19-jährigen Geschädigten an der Wohnung der Freundin zur Rede gestellt zu haben, nachdem dieser ihm minderwertiges Rauschgift verkauft habe. Aus seiner Wut heraus soll der Angeklagte den 19-Jährigen mit einem Beil im Gesicht verletzt und ihn um 200 Euro erpresst haben. Die Freundin des Opfers sei mit den Tätern zur Bank gegangen, um dort das Geld abzuheben. Nun muss sich der Täter wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung verantworten.

Täter zeigt sich geständig

Der Täter, der nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft saß, zeigte sich vor Gericht weitgehend geständig. Er räumte ein, dass er den Geschädigten mit zwei weiteren Tätern, deren Namen er vor Gericht nannte, vor der besagten Wohnung zur Rede gestellt habe. Dort angekommen sei er durchgedreht. Aufgrund der minderwertigen Drogen habe er an Paranoia und Wahnvorstellungen gelitten und sei zuvor drei Tage lang wach gewesen. Deshalb forderte er 200 Euro von dem Opfer – als Schadensersatz für den schlechten Stoff, der ihm verkauft wurde. Das Beil sei dabei nicht zum Einsatz gekommen. Er hätte dieses zwar mit sich geführt, verletzt habe er den 19-Jährigen allerdings mit der Faust.

Der Angeklagte sei laut Gericht auch schon vor diesem Vorfall in Kontakt mit der Justiz getreten, unter anderem wegen Körperverletzung und Rauschgift. Der Täter gab an, zurzeit bei seinen Eltern zu wohnen, die Hauptschule habe er abgeschlossen. Vor seiner Inhaftierung habe er gearbeitet und bemühe sich jetzt um einen Ausbildungsplatz. Dies betonte auch sein Verteidiger.

Thematisiert wurde vor Gericht auch die Drogenproblematik des Angeklagten. Er räumte ein, mehrere Jahre Marihuana konsumiert zu haben und auch gelegentlich zu anderen Rauschmitteln gegriffen zu haben. Nach seiner Inhaftierung sei er allerdings nicht mehr rückfällig geworden. Vor Gericht betonte er, dass er mittlerweile clean sei. "Ich habe mich auch von den Leuten distanziert, die damit etwas zu tun haben", merkte er außerdem an. Er zeigte sich einsichtig und auch die Inhaftierung habe bei ihm Eindruck hinterlassen. "Ich habe einen Fehler gemacht", gab er zu.

Ungeklärt blieb die Frage, ob der Angeklagte tatsächlich das mitgeführte Beil benutzte, um den 19-Jährigen zu verletzen. Der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, verweigerte die Aussage aufgrund eines laufenden Verfahrens, bei dem er sich mit einer Aussage selbst belasten könnte.

Waffe eingesetzt

In seinem Schlussplädoyer wies der Staatsanwalt darauf hin, dass die Verletzung dafür spreche, dass die Waffe eingesetzt wurde, letztendlich könne man das aber nicht nachweisen. Zugute käme dem Angeklagten die Tatsache, dass er sich geständig zeigte und auch die Mittäter nannte. Der Staatsanwalt könne nachvollziehen, dass der Täter, der beinahe vergiftet wurde, in seinem Restrausch zu dem Opfer gefahren ist, um Schadensersatz zu fordern, rechtfertigen würde das die Tat allerdings nicht.

Richter Christian Bäumler zeigte sich wenig begeistert vom Angeklagten. Dessen Auftreten vor Gericht beschrieb er als "problematisch". "Da muss sich etwas ändern", betonte er. Das Gericht verurteilte den Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss sich der Angeklagte einer ambulanten oder stationären Therapie bei der Fachstelle Sucht unterziehen. Bei einer eigentlichen Mindeststrafe von fünf Jahren fällt das Urteil damit milde aus. "Sie haben einiges in ihrem persönlichen Reifeprozess nachzuholen", betonte Bäumler abschließend.