Ein Mann, der die Sozialkassen betrogen hatt, muss in Haft.   Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Geschäftsführer statt Arbeiter

Schwarzwald-Baar-Kreis. Ein "einfacher Arbeiter", der tatsächlich aber als verantwortlich Handelnder zweier Baufirmen tätig war, wurde vom zuständigen Amtsgericht Tuttlingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dies teilte das Hauptzollamt Singen mit.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, täuschte der 39-jährige Mann über Jahre hinweg ein Arbeitsverhältnis bei einer Baufirma vor. Faktisch leitete er jedoch zwei Baufirmen als Geschäftsführer. In dieser Funktion hat der Mann über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Arbeitnehmer seiner Unternehmen nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet. Seine Beschäftigten waren mit einem sehr geringen Bruttolohn gemeldet, erhielten tatsächlich aber deutlich mehr. Um zu verschleiern, dass zur tatsächlichen Arbeitsverrichtung auf den Baustellen nur firmeneigene Arbeitnehmer eingesetzt wurde, hat der Verurteilte für die Ausführung von Bauaufträgen angebliche Subunternehmer beauftragt. Diese dienten dem Mann jedoch lediglich dazu, ihm sogenannte Scheinrechnungen auszustellen.

Auf diese Weise konnte laut Mitteilung des Hauptzollamts über die Buchhaltung eine nicht unerhebliche Menge an Schwarzgeld generiert werden, welches dann wiederum für die Entlohnung der eigenen Arbeitnehmer verwendet worden ist. Durch diese Vorgehensweise hat der Mann nicht nur versucht, seinen Firmen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern bei der Akquise neuer Aufträge. Der Schaden für die Sozialkassen beträgt mehr als 700 000 Euro.