Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk hat ihr Testat für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010 widerrufen. Foto: Eich

Falk widerruft Testat für Bilanzen von 2010. Minus von drei Millionen Euro gegenüber den Zahlen der Ex-Vorstände.

Villingen-Schwenningen - Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk hat ihr Testat für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010 widerrufen. Dieses stellte eine wichtige Voraussetzung für den Börsengang des Villinger Leuchtenherstellers im Herbst 2012 dar.

Insolvenzverwalter Volker Grub von der Stuttgarter Kanzlei Grub Brugger hatte im Januar die von ihm in Auftrag gegebenen, korrigierten Bilanzen samt Gewinn- und Verlustrechnungen der Hess AG für die Geschäftsjahre 2007 bis 2011 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz aus Stuttgart vorgelegt. Diese wiesen für 2010 ein Minus von gut drei Millionen Euro gegenüber dem von den Ex-Vorständen Christoph Hess und Peter Ziegler präsentierten Zahlenwerk auf.

Die Heidelberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG habe auf Grundlage dieser Berichtigungen von Ebner Stolz & Partner dem Insolvenzverwalter Ende Januar geschrieben, dass sie den Jahres- und Konzernabschluss der Hess AG nicht testiert, teilte Unternehmenssprecher Marco Walz am Donnerstag mit. Die Wirtschaftsprüfer fühlten sich von den damaligen Hess-Vorständen getäuscht. Der Widerruf des Bestätigungsvermerks bedeute, dass die Jahresabschlüsse Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben, heißt es.

Mit diesem Schritt falle die Verteidigungsstrategie der früheren Hess-Vorstände zusammen, bewertet Grub diese Entscheidung. Diese hätten sich auf die bestätigten Bilanzen berufen und sie als Argument benutzt, um ihm Täuschung vorzuwerfen. Der Berater von Christoph Hess, der Steuerberater Lutz Büttner, stellt hingegen den Bericht von Ebner Stolz infrage. "Die Versagung eines Testats aufgrund eines Berichts, der keine Prüfung darstellt und lediglich eine Auftragsarbeit des Insolvenzverwalters war, ist höchst zweifelhaft", betonte Büttner. Dieser Vorgang sei noch zu prüfen