Auch die 40-Jährige selbst wird nun noch einmal vor Gericht erscheinen müssen. (Symbolfoto) Foto: Larisa Lofitskaya/ Shutterstock

Verteidiger hält Aussagen der Ehefrau für unglaubwürdig. 40-Jährige muss vor Gericht erscheinen.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Im Strafprozess um mehrfache sexuelle Gewalt eines 44-Jährigen aus dem Raum Villingen gegen seine Ehefrau muss das Landgericht Konstanz weitere Zeugen laden. Die Verhandlung wurde für zwei Wochen unterbrochen.

Wie berichtet, hat der 44-Jährige bislang eingeräumt, seine von ihm getrennt lebende 40-jährige Ehefrau im März gegen ihren Willen zum Sex gezwungen zu haben. Die von seiner Frau berichtete erheblich Gewaltanwendung bestritt er ebenso wie drei weitere Vergewaltigungen, die seine Frau zur Anzeige gebracht hatte. Diese Taten soll der Mann in den Wochen davor, ebenfalls in der früher gemeinsam bewohnten Wohnung im Raum Villingen begangen haben. Wenige Stunden nach der von ihm eingeräumten Vergewaltigung hatte eine Freundin der Frau die Polizei alarmiert, weil sie sich große Sorgen macht hatte.

Seit fünf Monaten in Untersuchungshaft

Der 44-Jährige wurde direkt vor Ort festgenommen und sitzt seit fünf Monaten in Untersuchungshaft.

Bei der Polizei hatte die Ehefrau berichtet, ihr Mann habe sich geweigert, seinen Schlüssel abzugeben und sei immer wieder plötzlich bei ihr aufgetaucht. Dabei habe er ihr noch drei Mal Gewalt angetan, weil sie sich scheiden lassen wollte. Vor Gericht wollte sie sich nicht öffentlich zu den einzelnen Tatvorwürfen äußern. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

Der Verteidiger des Angeklagten machte keinen Hehl daraus, dass er ihre Angaben für unglaubwürdig hält. Er beantragte die Vernehmung weiterer Zeugen, die seinen Mandanten entlasten sollen. Einer Tante ihres Mannes soll die 40-Jährige damals erzählt haben, dass sie ihrem Mann sozusagen zum Trost freiwillig immer noch Sex anbiete, deshalb solle diese Frau geladen werden.

Auch die 40-Jährige selbst wird nun noch einmal vor Gericht erscheinen müssen. Angeblich hat sie ihrer früheren Anwältin gegenüber einige Beschuldigungen gegen ihren Mann zurück genommen. Schließlich sollen noch Personen gehört werden, welche zur angeblich schweren Alkoholisierung des Angeklagten vor der eingeräumten Vergewaltigung Angaben machen können.

Unbedingt will man auch noch die Freundin der 40-Jährigen vor dem Landgericht befragen, die damals die Polizei gerufen hatte. Danach soll eine Gerichtsmedizinerin zur Frage der Schuldfähigkeit Stellung nehmen.