Archivbild. Foto: Eich

Verhalten eines jungen Mannes während der Sbh-Gida-Kundgebung bringt Geldstrafe von 2200 Euro ein.

VS-Villingen - Das Verhalten eines jungen Mannes während der Sbh-Gida-Kundgebung im September 2015 bringt diesem eine Geldstrafe von 2200 Euro ein.

Auch die nun fortgesetzte Verhandlung im Villinger Amtsgericht wurde gestört. Der Angeklagte trat zurückliegend als politisch linksorientierter "Gegendemonstrant" auf und hat nach Auffassung des Vorsitzenden eine Frau beleidigt und gegenüber Vollstreckungsbeamten Widerstand geleistet. Ein weiteres Mal machte der junge Mann keine Angaben zur Sache. Eine vom Vorsitzenden schließlich ins Spiel gebrachte Verfahrenseinstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab.

Im Zuge der Zeugenvernehmung stellte sich der "Polit-Zwischenfall" als vergleichsweise harmlos heraus. Ein Polizist fiel mit kompletter Schutzausrüstung während der Festnahme des Angeklagten aufs Gesäß, ein zweiter Ordnungshüter verdrehte sich einen Finger leicht, nachdem sich seine Hand in den Trägern einer Umhängetasche verfangen hatte.

Die besagte und der damaligen Sbh-Gida nahestehende Frau kam vom Bodensee nach Villingen und will dort mit dem Begriff "Sch…-Nazi" beleidigt worden sein. Richter Christian Bäumler redete dem jungen Mann ins Gewissen und erinnerte an dessen Verhalten während der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf dem Polizeirevier: "Auf diese Weise bekundet man seine politischen und weltanschaulichen Ansichten nicht, das geht eben zu weit. Die bei Demonstrationen eingesetzten Polizisten sollen durch Abgrenzung der jeweiligen Lager dafür sorgen, dass niemand in einer meist aufgeheizten Stimmung Schaden nimmt."

Zum Sitzungsauftakt hatte die klageführende Frau vor ihrer Zeugenvernehmung Handyfotos von einer Gruppe linksideologisch ausgerichteter Verhandlungsbeobachter gemacht und wurde von den jungen Leuten schließlich angeherrscht. Zum zweiten Sitzungstag kamen nur noch zwei Personen der damaligen Gruppe. Eine junge Frau weigerte sich im Zuge der Urteilsverkündigung aufzustehen und wurde von Bäumler erfolglos ermahnt. Der Richter ließ einen Moment verstreichen und verlas schließlich das komplette Urteil.