Hochschullehrer der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wehren sich mit Verfassungsbeschwerde.

Villingen-Schwenningen - Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition hat der Landtag vor wenigen Wochen ein neues Landeshochschulgesetz (LHG)  verabschiedet. Hiergegen wehren sich jetzt 34 Professoren der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), davon elf aus Villingen-Schwenningen,  mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Dabei richtet sich ihr Antrag gegen zahlreiche Änderungen, die das bisherige Erfolgsmodell der DHBW in Frage stellten, wie der Initiator der Beschwerde, Professor Hendrik Jacobsen aus Villingen-Schwenningen betont. Durch das neue Gesetz würden  die neun Standorte der Hochschule  praktisch vollständig entmachtet. Dadurch werde  das über Jahrzehnte erfolgreiche Prinzip der regional eigenständigen Standorte beendet, nimmt Jacobsen kein Blatt vor den Mund. Und er betont: »In der Vergangenheit konnten die Rektoren gemeinsam mit der Professorenschaft die einzelnen Akademien am Bedarf der Region ausrichten und eigenverantwortlich gestalten.«

»Das neue LHG nimmt den Standorten ihre örtlichen Entscheidungsrechte und degradiert deren Rektoren faktisch zu Assistenten des zentral in Stuttgart residierenden Präsidenten«,  ist eine Kernaussage der Beschwerdeführer.  Diese Entmachtung und Bevormundung sei weiteren positiven Entwicklungen an den neun Standorten der Dualen Hochschule im Land abträglich.
In Villingen-Schwenningen, der Keimzelle des Protests, bekennen sich  immerhin elf Hochschullehrer mit einer Unterschrift zu der Verfassungsbeschwerde. Die Zahl der Sympathisanten in der Professorenschaft für die Klage dürfte laut Insidern noch deutlich höher sein.

Angesprochen auf diese Erkenntnis äußert Jacobsen die Vermutung, dass die Angst vor Repressalien den einen oder anderen von einer Unterstützung  für die Verfassungsbeschwerde, die sich auf die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit der Professoren stütze, abhalten könnte.         

Die Chancen auf einen Erfolg seien als gut einzuschätzen, sagt Jacobsen. Im Jahr 2010 habe das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren, aber weitaus weniger dramatischen Fall das Hamburger Hochschulgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Ob die Politik den Vorstoß  zum Anlass nehme, von sich aus eine Nachbesserung des Gesetzes vorzunehmen, bleibe indes abzuwarten.

Was Professor Jürgen  Werner, der Rektor der Dualen Hochschule in Villingen-Schwenningen, von der neuen Leitungssituation mit dem – zumindest von  Teilen seiner etwa 50 Hochschullehrer – stark angeprangerten  Dirigismus aus Stuttgart  hält, war nicht in Erfahrung zu bringen. Werner sei  am Montag wieder im Haus,  wurde  im Sekretariat betont.