Auch Sprengstoffspezialisten vom Landeskriminalamt waren am Dienstag in der Wöschhalde tätig. Foto: Eich

Streich oder persönliche Angelegenheit in der Wöschhalde? Schriftbild wird ausgewertet. Noch keine heiße Spur.

Villingen-Schwenningen - Noch keine heiße Spur hat die Polizei bezüglich der aufsehenserregenden anonymen Bombendrohung am Dienstag in der Wöschhalde. Das Kriminalkommissariat Villingen ermittelt weiterhin.

Wer ist für die Notiz und dem Hinweis auf eine Explosion am BMW in der Tiefgarage verantwortlich? Die Polizei ist immer noch auf der Suche nach einer Antwort. "Wir haben bislang keine Hinweise auf irgendein Motiv", berichtet Polizeisprecher Thomas Kalmbach. Die Polizei rätselt weiterhin, was hinter der Sache stecken könnte. Hinweise auf den Täter könnte dabei eventuell das Schriftbild auf der Notiz geben, das momentan ausgewertet wird. "Ein Kinderstreich war es wahrscheinlich nicht, die Schrift könnte eher einem Jugendlichen zuzuordnen sein", berichtet Kalmbach. Doch konkrete Hinweise fehlen weiterhin. Eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Fahrzeugbesitzer und dem Täter kann bislang ebenso nicht ausgeschlossen werden.

"Die Sache beschäftigt natürlich die Nachbarschaft", erklärt Kalmbach. Auch deshalb, weil die Tiefgarage nicht für Jedermann offen steht. Deshalb sei es bei einem klassischen Streich eventuell einfacher, die Notiz an einem Fahrzeug auf der Straße anzubringen. Dennoch: Aktuell sei derzeit alles nur Spekulation.

Klar ist nur, dass die herrenlose Sporttasche in einem der Mehrfamilienhäuser in keinem Zusammenhang mit der angebrachten Notiz steht. "Aufgrund der zeitlich und örtlichen Nähe zu der Drohung war sie zunächst verdächtig", berichtet der Polizeisprecher. Ein Sprengstoffspürhund konnte hierbei aber schnell Entwarnung geben.

Grundsätzlich sei es bei solchen Drohungen so, dass diese immer gleich behandelt werden. "Da kommt dann natürlich der große Apparat angefahren." Entsprechend könne man mit geringem Aufwand viel erreichen. Sollte der Täter aber ausfindig gemacht werden, muss er sich nicht nur für die Straftat sondern ebenso für die Folgen der Bombendrohung verantwortlichen. Schließlich habe der Polizei- und Feuerwehreinsatz viel Geld gekostet.