Kommunales: Viele Gebäude im Fokus

Und plötzlich wohnst Du in einem Denkmal – was skurril klingt, ist jedoch gar nicht so unwahrscheinlich.

Villingen-Schwenningen (cos). Immer wieder gab es überraschende Informationen, wonach ein Gebäude, von dem das landläufig niemand gedacht hätte, plötzlich zum Denkmal avanciert ist. Besonders prominente Beispiele dafür: Das Gymnasium am Deutenberg oder die Goldenbühlschule etwa. Wer bislang dachte, ein Denkmal müsse Jahrhunderte hinter sich haben, wurde in der Gemeinderatsitzung eines besseren belehrt: Neben mittelalterlichen und gründerzeitlichen Gebäuden werden derzeit immer mehr auch die 50er, 60er und 70er Jahre ins Visier genommen und als denkmalwürdig eingestuft. Deren Erfassung ist ein ständig laufender Prozess. Und nicht immer ist die Freude groß, wenn Villingen-Schwenningen um ein Denkmal reicher ist. Mitunter ist die Einstufung als Denkmal auch ein gewaltiger Hemmschuh für weitere Planungen, Sanierungen oder Nutzungsänderungen einer Immobilie.

Wie es jedoch dazu kommen kann, dass ein Gebäude zum Denkmal wird, das erstaunte selbst Renate Breuning (CDU), auf deren Antrag hin in der Gemeinderatssitzung Bericht erstattet worden ist: "Es wird also nicht nur gemacht, weil etwas unter Schutz gestellt werden muss, sondern weil man die Möglichkeit dazu hat", resümierte sie und bezog sich dabei auf einen Passus im Bericht, wonach Ansammlungen von Bauwerken auch dann schutzwürdig seien, "wenn keines der Einzelgebäude für sich genommen Denkmaleigenschaft hat", aber wegen ihrer Zusammengehörigkeit ein öffentliches Interesse begründet werden kann.

Die Wege zum Denkmal-Status sind ganz unterschiedlich, können vom offensichtlichen Alter über Anträge bei der Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Freiburg bis dahin reichen, dass der dort zuständige Mitarbeiter im Rahmen einer Exkursion ein erhaltungswürdiges künftiges Denkmal entdeckt. Auf diese Weise, erläuterte Henning Keune vom Amt für Stadtentwicklung, sei beispielsweise die Siedlung Hammerstatt zum Denkmal geworden – "das ist nur durch eine Begehung erfolgt, durch eine Inaugenscheinnahme, deshalb haben es die Eigentümer auch nicht mitbekommen", so Keune. Und was, wenn diese mit der Denkmaleigenschaft ihres Besitzes nicht einverstanden sein sollten? Sie können Rechtsmittel einlegen.