Angriff mit Wohnmobil auf Parkwächterinnen beim Messeparkplatz. 4.500 Euro Geldstrafe.

Villingen-Schwenningen - Um 2,50 Euro Parkgebühr zu umgehen, hätte ein heute 75-jähriger Rentner aus Marbach im vorigen Sommer beinahe zwei Frauen mit seinem Wohnmobil umgefahren.

Eine der Parkwächterinnen verletzte er am Arm. Vor dem Landgericht Konstanz konnte der rabiate Rentner jetzt die Reduzierung einer vom Amtsgericht Villingen verhängten Geldstrafe von 6400 Euro auf 4500 Euro erreichen. Auch eine gewünschte Ratenzahlung ist jetzt möglich.

Ein Fahrverbot von vier Wochen konnte er jedoch nicht abwenden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ließ keinen Zweifel daran, was sie von der Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen hält: "Ich bin froh, dass ich in Konstanz lebe und Ihnen nicht mit meinen beiden Kindern auf dem Rücksitz im Straßenverkehr begegnen muss", stellte sie fest, nachdem der Sachverhalt aus dem Urteil des Amtsgericht verlesen worden war. Weil er die Parkgebühr nicht bezahlen wollte, hatte der 75-Jährige im Sommer 2011 auf dem Messeparkplatz in Schwenningen zunächst einer Parkwächterin einfach den Arm in der Fahrertür eingeklemmt und war danach voll auf ihre Kollegin zugefahren, die ihn anhalten wollte.

Schließlich hielt er mit seinem rollenden Heim auch noch auf eine dritte Kollegin zu, die ihm gedeutet hatte, anzuhalten. Auch sie konnte einen Aufprall nur durch einen Sprung zur Seite verhindern.

Gefährliche Körperverletzung und Nötigung

Dem Gericht war nicht nachvollziehbar, wie man wegen 2,50 Euro "so etwas macht". Denn eingeräumt hatte der Rentner sein Fehlverhalten, das als gefährliche Körperverletzung und Nötigung in zwei Fällen bestraft wurde. Der Schuldspruch blieb, nachdem der Angeklagte seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt hatte. Auf seinen Führerschein wollte der Mann aber nicht verzichten. Er sei schwer herzkrank, erklärte er, und soeben aus der Klinik entlassen worden. Auch seine Frau habe inzwischen drei Operationen hinter sich und müsse von ihm regelmäßig zum Arzt gefahren werden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft brachte dieses Ansinnen fast aus der Fassung.

"Mit dem Auto unter dem Hintern haben Sie sich stark gefühlt und sich und andere in eine absolut bescheuerte Situation gebracht!", warf sie dem Angeklagten an den Kopf. Später legte sie dem äußerst gebrechlich wirkenden Rentner nahe, angesichts seiner schweren Herzkrankheit seinen Führerschein freiwillig ganz abzugeben. Sie regte an, das Strafverfahren gegen den Rentner auch der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen. Sie solle prüfen, ob der Mann in seinem Zustand noch aktiv am Straßenverkehr teilnehmen kann. Auch das Gericht, das es bei dem vierwöchigen Fahrverbot beließ, forderte den Angeklagten auf, in der Zeit des Fahrverbots die Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel zu prüfen, um dann das Autofahren ganz zu lassen.

"Wenn etwas noch Schlimmeres passiert, sind Sie noch unglücklicher, als wenn sie mit dem Bus fahren müssen", meinte der Vorsitzende Richter. Die 1900 Euro Geldstrafe, die ihm das Gericht erlassen hat, solle er ab jetzt für Bus- oder Taxifahrten verwenden.